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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
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läge anzupassen imstande waren. Wohl aber hat die Agitation die. rbürgerlichen Elemente zum Teil aus den Konsumvereinen hinaus-™,getrieben oder wenigstens erreicht, daß der Zuzug der Angehörigen.}der arbeitenden Klasse erheblich stärker wurde als der der bürger, e -lichen.

Bei dem Konsumverein tritt am schärfsten die Wirkung hervor,die sich daraus ergibt, daß die Genossenschaft die Arbeitsteilung ingewissem Sinn wieder aufhebt. Die Genossenschaft schallet Arbeits-kräfte aus. Am deutlichsten zeigt sich dies bei jenen Genossen-1Schäften, die den Kleinhandel zu ersetzen bestimmt sind. So hatsich eine lebhafte Agitation der Kleinhändler entwickelt, die sichdurch landwirtschaftliche Bezugsgenossenschaften, Konsumvereineund ähnliche Arten in ihrer Existenz bedroht sehen. Wie wir fest-gestellt, haben die Genossenschaften dabei keinen Schaden genommen;wohl aber haben die den Kampf führenden Händler auf den KampfArbeit und Zeit verschwendet. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten,unter denen der Kleinhandel leidet, sind auch keineswegs nurhauptsächlich auf die Konsumvereine zurückzuführen (§ 12). DerKampf gegen die Konsumvereine hat die Beteiligten nur von derrichtigen Wahrnehmung ihrer Interessen abgelenkt. Man setzt denKampf aber fort und gelangt zu immer neuen Forderungen. Manbegehrt jetzt ein Verbot der Verbindung des Konsumvereins mitder Produktivgenossenschaft, es soll der Konsumverein nicht gleich-zeitig der Warenproduktion dienen — natürlich ein ganz unmög-liches Verlangen, denn keine Begierung könnte sich bestimmenlassen, einen so weitgehenden Einfluß auf die Beglementierung desGeschäftsbetriebes einer Genossenschaft auszuüben —, schon derKonsequenzen halber nicht. — Man verlangt ein Verbot der üividenden-verteilung für Konsumvereine, weil die Dividenden ein „Lockmittel"seien. Treffend hat sich hierüber der Allgemeine Genossenschaftstagzu Danzig (1903) ausgesprochen: „daß in einem derartigen Verbot einMittel zu erblicken ist, das die Konsumvereine in der Erfüllung ihrerethischen und erzieherischen Aufgaben empfindlich schädigen würde,dabei aber keineswegs geeignet ist, dem Kleinhandel Schutz undVorteil zu bringen." — Man verlangt ein Verbot der Teilnahme derBeamten an der Verwaltung der Konsumvereine. Auch diese Forde-rung, einmal erfüllt, würde natürlich nicht auf die Konsumvereinebeschränkt bleiben, sondern die landwirtschaftlichen Genossen-schaften würden alsbald einbezogen werden, und auf ihre Entwick-lung dürfte das Verbot noch viel verhängnisvoller wirken, da oftgenug der Lehrer oder der Geistliche allein imstande sind, dieGeschäfte der Genossenschaft auf dem Lande zu führen. — Man