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den beherrschenden Einfluß ausübten, über das Genossenschafts-wesen zu sprechen. Schulze erklärte damals die Genossenschafts ■sache für eine Nationalangelegenheit und bereitete den ersten Kongreßdeutscher Volkswirte vor.
§ 6.
Der Allgemeine deutsche Genossenschaftsverband 1 ).
Auf Einladung Schulzes traten Pfingsten 1859 zum erstenmalAbgesandte von 30 Vorschußvereinen in Weimar zu einem Vereins-tage zusammen. Der Kongreß sollte in Dresden abgehalten werden,doch die sächsische Regierung hatte eine Zusammenkunft der Ge-nossenschaften verboten. In Weimar wurde die Errichtung einesZentralbureaus beschlossen, dessen Leitung Schulze erhielt. Zweckdes Zentralbureaus war es, die Verbindung der Vereine anzubahnenund die Korrespondenz mit den Vereinen zu führen, ferner ein Organder Vorschußvereine in der seit 1854 als besondere Abteilung derdeutschen Gewerbezeitung erscheinenden „Innung der Zukunft" (seit1866 unter dem Titel „Blätter für Genossenschaftswesen") zu schaffen.Schon im Jahre 1861 dehnte sich die Verbindung auch auf andereGenossenschaftsarten aus. Im Jahre 1864 wurde das Zentralbureauin den Allgemeinen Verband der deutschen Erwerbs- und Wirtschafts-genossenschaften umgebildet: Zweck des Verbandes ist unter Aus-schluß jeglichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes:
a) die Förderung des Genossenschaftswesens im allgemeinen;
b) die Fortbildung der Verfassung und der Einrichtungen derverbundenen Genossenschaften;
c) die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen mit vereintenMitteln und Kräften.
Die Organe des Allgemeinen Verbandes sind: der Anwalt, derEngere Ausschuß, der Gesamtausschuß, die Unterverbände, der All-gemeine Genossenschaftstag. Der Gesamtausschuß besteht aus denDirektoren der Unterverbände, der Engere Ausschuß aus 7 Mitglie-dern, welche durch den Allgemeinen Genossenschaftstag aus denVerbandsdirektoren und deren Stellvertretern gewählt werden. DieUnterverbände sind gewissermaßen Zwischenglieder zwischen demAllgemeinen Verband und den einzelnen Genossenschaften; sie sindbezirksweise oder nach Gattungen gebildet. Ihre wesentlichste Auf-gabe ruht in der Durchführung der Verbandsrevision.
J ) Über die Tätigkeit des Deutschen Genossenschaftsverbandes gibt Aus-kunft eine kleine Schrift: „Der Deutsche Genossenschaftsverband, sein Werden,seine Aufgaben und Erfolge", die durch den Genossenschaft^-und Handwerks-veriag, Berlin W. 9, zu beziehen ist