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sich dann betätigen, wenn der Konsumverein streng an den Grund-sätzen der Barzahlung festhält. Und vielfach ist es dem Konsum-jverein durch die ihm eigene Art der Verteilung der Überschüssegelungen, Arbeiter .aus einer gewissen wirtschaftlichen Abhängigkeil..zu befreien, Ordnung in ihren Haushalt zu bringen. Wie man esauszudrücken pflegt, spart das Mitglied bei dem Konsumverein, ohnesich Entbehrungen aufzuerlegen, d. h. die Vorteile, die sich durch denWarenbezug im großen für den einzelnen ergeben, kommen nicht■ sogleich zur Auszahlung, sondern werden als Dividende aufgespart.Endlich ist auch nicht zu unterschätzen, daß in dem Konsumvereinden Mitgliedern Gelegenheit geboten wird, sich mit geschäftlichenUnternehmungen vertraut zu machen. Es ist oft erstaunlich, wieMänner aus dem Volke, die nur als einfache Arbeiter tätig gewesen,in der Verwaltung des Konsumvereins ihren Blick, ihre geschäfl-lichen Kenntnisse erweitern, so daß sie schließlich tüchtige Geschäfte-führer großer Konsumvereine mit großen Produktionsbetriebenwerden.
Lassalle hat derzeit aufs lebhafteste die Gründung von Konsum-vereinen bekämpft, weil nach seiner Theorie vom ehernen Lohn-gesetz die Arbeiter der Ersparnisse im Konsumverein doch nichthätten froh werden können, da die Ersparnisse in der Lebenshaltungein Sinken des Lohnes zur Folge haben müßten. Das eherne Lohn-gesetz ist heute auch von der Sozialdemokratie aufgegeben.
Der Konsumverein ist von Schulze-Delitzsch nicht als die Ge-nossenschaft einer bestimmten Klasse gedacht, er sah im Gegenteildie soziale Bedeutung des Konsumvereins in dem Zusammenwirkender Angehörigen verschiedener Klassen. Die Verhältnisse haben dannaber dahin geführt, daß der Prozentsatz der den arbeitenden Klassenangehörigen Mitglieder von Jahr zu Jahr wuchs. Vor allem hat dieAgitation der Gegner auf diese Entwicklung hingewirkt.
Die Kleinhändler stehen in ununterbrochenem Kampf gegendie Konsumvereine. Bereits im Jahre 1879 sah sich der AllgemeineVereinstag zu Stuttgart genötigt, Stellung gegen die Forderungender Kleinhändler, gerichtet auf Beschränkung des Geschäftsbetriebsder Konsumvereine, zu nehmen. Seitdem hat diese Agitationnicht geruht. Sie hat auch auf dem Gebiet der Gesetzgebung, wiewir gesehen, Erfolge gehabt. Den Konsumvereinen sind Steuerlastenaufgebürdet, es ist ihnen verboten, an Nichtmitglieder Waren ab-zugeben, auf die Übertretungen sind Strafen gesetzt. Alle dieseBestrebungen haben aber förmlich wie Agitationsmittel für die Aus-breitung der Konsumvereine gewirkt, die unschwer durch ent-sprechende Organisationsbestimmungen sich der veränderten Sach-