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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
Seite
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tigen Weise die genossenschaftliche Organisation bei derartigenlebensfähigen Handwerkern Verwendung findet, werden die großenwirtschaftlichen und sozialen Vorteile, die aus der genossenschaft-lichen Organisation fließen, nicht ausbleiben." (Mein Buch: „Ein-führung in das Genossenschaftswesen", S. 192.)

§ 12.

Das Genossenschaftswesen und der Kleinhandel.

Die Lage des Kleinhandelsstandes ist ähnlich der des Hand-werks. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind hier wie dort imwesentlichen die gleichen und sind auch auf ähnliche Ursachenzurückzuführen. Allerdings kommt bei dem Kleinhandelsstand nochals erschwerendes Moment in Betracht, daß eine große Anzahl Ele-mente Eingang gefunden haben, die nicht gelernte Kaufleute sindund zum Teil die „kaufmännische Tätigkeit" nur ausüben, um sicheinen kleinen Nebenverdienst zu schaffen. Ganz besonders schlechtliegen in dieser Beziehung die Verhältnisse in den größeren Städten.Mit Fug und Recht ist von den eigenen Interessenvertretungen desKleinhandels darauf hingewiesen, daß jede Besserung der Verhält-nisse dadurch bedingt ist, daß es die positive Aufgabe des Kauf-mannsstandes ist, aus sich selbst heraus Mittel und Wege zu finden,die dem Gewerbetreibenden seine berechtigte Stellung gegenüber demÜbergewicht vor allem auch der konkurrierenden Konsumvereine,allmählich wieder zurückgibt. So äußerte sich z. B. eine Versamm-lung von Handelskörperschaften, die im Jahre 1895 auf Veranlassungder Handelskammer Osnabrück stattfand. Und als die unerläßlicheGrundlage für diesbezügliche Bestrebungen wurde die gemeinsamegewissenhafte Feststellung der Existenzgrundlagen des Kleinhandelsangesehen. Es wurde eine Kommission eingesetzt, deren Arbeits-ergebnisse bestätigten, daß die größten wirtschaftlichen Schwierig-keiten, die der Kleinhandel zu überwinden hat, in seinen eigenenKreisen zu suchen sind. Die Kleinhändler glauben, in den Konsum-vereinen ihre größten Gegner zu erblicken, und nach wie vor gehenalle ihre Bestrebungen darauf hin, den Geschäftsbetrieb der Konsum-vereine zu schwächen. Vergeblich sind alle diese Bemühungengewesen, sie haben im Gegenteil alle nur der stärkeren Entwicklungder Konsumvereine gedient. Bei den Verhandlungen in einem fürdiesen Zweck eingesetzten Ausschuß des deutschen Handelstages hatDr. Soetbeer mit Recht erklärt, „bei der vorliegenden Frage müsseman sich von dem Grundsatz leiten lassen, lediglich die zurzeitzum Schaden des Kleinhandels bestehenden gesetzlichen Bevor^