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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
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ihren Anteil. Das Genossenschaftswesen ist in Frankreich ein poli-tischer Spielball gewesen. Gunst und Gegnerschaft der Regierungenwechselten ab. Mehr als jede andere Genossenschaftsart eignetsich die Produktivgenossenschaft als Objekt für offensichtliche Wohl-taten der Regierung. Wo die Regierungen in jener Zeit durch Unter-stützungen von Genossenschaften den Minderbegüterten ihr Wohl-wollen zeigen wollten, wählten sie hierzu die Produktivgenossen-schaften. So in Frankreich, so in Deutschland, als Lasalle sichbesonderer Vergünstigungen Bismarcks zu erfreuen hatte.

§ 2.

1848—1853.

Die preußische Nationalversammlung hatte eine Kommissionfür Handel und Gewerbe eingesetzt, diese wiederum eine Spezial-kommission für Handwerkerverhältnisse. Vorsitzender der Kom-mission wurde der Abgeordnete Schulze aus Delitzsch. Ein außer-ordentlich umfangreiches Material lag der Kommission vor. Bei demMinisterium waren Anträge eingegangen, die die Errichtung vonVorschußkassen für Handwerker forderten, aus denen jeder Hand-werker, der wegen augenblicklichen Mangels an Geldmitteln oderKredit außerstande ist, die ihm zuteil gewordenen Bestellungen aus-zuführen, nach Maßgabe seines Bedürfnisses unter entsprechendenbilligen Bedingungen gegen Verpfändung zulässiger Gegenstände einenVorschuß sollte erhalten können. Vielfach wurde die Errichtungvon gemeinschaftlichen Verkaufsstätten (Vereinshallen, Industrie-hallen) begehrt. Bald wurde die Beschaffung des Lokals durch denStaat begehrt, bald wurde es für eine Pflicht der Kommunen erklärt,derartige Einrichtungen ins Leben zu rufen. Man ging in den Forde-rungen so weit, gesetzliche Bestimmungen zu verlangen, daß dort,wo eine Vereinshalle errichtet war, niemand neben derselben amOrt ein Warenlager gleicher Beschaffenheit sollte halten dürfen.Petitionen verlangten die Errichtung von Handwerkerbanken durchden Staat. Überall der Gedanke, daß an Stelle der unter der gewerb-lichen Entwicklung untergegangenen Innungen eine neue Organisationgeschaffen werden müßte. Man hatte jedoch kein Vertrauen zureigenen Kraft. Staat und Kommunen sollten die Kreditinstitute undGewerbehallen den Gewerbetreibenden zur Verfügung stellen.

Das unsterbliche Verdienst Schulzes ist es, daß er für die Ver-einigung der Handwerker die rechte Form gefunden hat, die dasKapital den Handwerkern dienstbar macht, ihnen die Möglichkeitbietet, mit Organisationen zu arbeiten; die ihre wirtschaftliche