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§7.Das Wesen der Genossenschaft.
Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft zur Erfüllung bestimmterwirtschaftlicher Aufgaben, zur Durchführung einer geschäftlichenTätigkeit, und zwar unter Gesichtspunkten, durch die sie einenganz andern Charakter erhält, als er sonst den auf geschäftlichemGebiet tätigen Gesellschaften eigen ist. Die Genossenschaft ist eineHandelsgesellschaft, ganz gleich, nach welcher Richtung hin sieihre Tätigkeit ausübt. Das eigenartige dabei ist, daß die Handels-tätigkeit sich äußert zum Vorteil ihrer Mitglieder. Jede andereHandelsgesellschaft ist ein selbständiges geschäftliches Unternehmen,zu dem die Gesellschafter im allgemeinen nur die Beziehungen desKapitalgebers haben. Natürlich sehen wir dabei von der offenenHandelsgesellschaft ab, die eine Genossenschaft im engsten Sinndes Wortes ist. Die Eigenart der Genossenschaft besteht darin, daßihre Tätigkeit im engsten Zusammenhang mit der Tätigkeit der Mit-glieder steht. Die Genossenschaft ist eine Handelsform, deren Eigen-art ferner darin beruht, daß sie der Arbeitsteilung entgegenwirkt.Die Genossenschaft will ihren Mitgliedern Dienste erweisen anstellederer, die bisher die Tätigkeit der Genossenschaft den Mitgliederngegenüber ausgefüllt haben. Die Arbeitsteilung, an und für sich, diegesunde und natürliche Grundidee jeder wirtschaftlichen Entwick-lung, kann unter Umständen zu weit gehen, und dann ist dieGenossenschaft am Platz, um sie wieder zu beseitigen, wenn docheinmal der, zu dessen Gunsten sie wirkt, nicht imstande ist, selbstdie Tätigkeit auszuüben. Und hier ist der springende Punkt. Reichendie Kräfte des Einzelnen nicht aus, ein bestimmtes Ziel zu erreichen,so verbindet er sich hierzu mit andern. Reicht die Kreditfähigkeitdes Handwerkers nicht aus, um hei dem Geldgeber den Kredit zuerlangen, dessen er für den Betrieb seines Geschäftes benötigt, undfür den er in Wirklichkeit gleichwohl kreditwürdig ist, so sucht er ingleichen Verhältnissen befindliche Personen, um sich mit ihnen fürdie Kreditbeschaffung zu verbinden. Es entsteht die Genossenschaft,die nun als solche den Kredit erlangt, dessen sie bedarf, um dasKreditbedürfnis ihrer Mitglieder im einzelnen zu befriedigen. Undim großen ganzen finden wir den gleichen Gedankengang bei denKonsumvereinen, bei der Baugenossenschaft, bei der Handwerker-genossenschaft, bei der landwirtschaftlichen Genossenschaft — es istder Grundgedanke der Genossenschaft. Aus diesem Grundgedankenergibt sich aber auch die Grenze für die Anwendung der genossen-