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tagte. Der Präsident des französischen Verbandes Durant erklärtin seiner Eröffnungsrede: „Wir müssen alle unsere Handlungen derkatholischen Moral unterwerfen, wir müssen allen unseren Werkenden katholischen Geist geben. Und wenn wir in die Versuchungkämen, dies zu vergessen, so würde die gewaltige Stimme desPapstes uns zu unserer Pflicht zurückrufen."
Die Geistlichkeit beider Konfessionen hat sich um das Ge-nossenschaftswesen bemüht. Auf dem Kongreß für Innere Missionzu Posen im Jahre 1895 wurde erklärt, daß die „RaiffeisenschenDarlehnskassen nach Organisation Friedrich Wilhelm Raiffeisensein echt christliches Unternehmen seien, in welchem praktischeSozialreform auf christlicher Grundlage zur Tat und Wahrheit wird."
Und der Anwalt des Reichsverbandes der deutschen landwirt-schaftlichen Genossenschaften, der sich im Jahre 1883 von Neu-wied trennte, weil in dem Neuwieder Verband „christliche Bruder-liebe" allzusehr betont wurde, überbrachte dem Genossenschaftstagdes Reichsverbandes zu Straßburg (1905) die Wünsche des Papstes,indem er hervorhob, daß er in seiner Eigenschaft als Anwalt desgroßen genossenschaftlichen Bundes bei Seiner Heiligkeit um Ge-währung einer Privataudienz nachgesucht, die ihm, dem Prote-stanten huldvollst gewährt wurde. Auf dem gleichen Genossen-schaftstag wurde auch folgender Antrag angenommen:
„Sittliche und religiöse Triebfedern waren es, die in den Grün-dern unseres Genossenschaftswesens gearbeitet haben und zur Bil-dung desselben nötigten."
Auch in das sozialreformatorische Genossenschaftswesen (§ 17)spielte die christliche Grundlage des Genossenschaftswesens hinein,v. Bioich behauptete, daß das sozialreformatorische Genossenschafts-wesen „eine übersehene Aufgabe des praktischen Christentums zuerfüllen habe".
Bei Betrachtung der Beziehungen des Staates zu dem Genossen-schaftswesen stellten wir fest, daß Politik unbedingt aus den Ge-nossenschaften ferngehalten werden müßte. Das Gleiche gilt vonder Religion. Es mag nochmals das Wort Gierkes wiederholtwerden: „Nur die freie Assoziation schafft Gemeinheiten, in welchendie wirtschaftliche Freiheit fortbesteht."
§ 19-
Änwendungsmöglichkeit der Genossenschaft.
An verschiedenen Stellen haben wir uns mit der Anwendungs-möglichkeit der Genossenschaft befaßt. Hier mögen die wichtigsten.Grundsätze susammengestellt werden.