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während es sich in Wirklichkeit um einen Vorgang handelt derschon vielfach erprobt ist. Und wenn man dann wirklich sich überdie Erfahrungen der Geschichte hinwegsetzt, muß man Lehrgeldzahlen. Das ist auch der Fall, wo eine Sparkasseneinrichtung ohneweiteres in den Dienst der Baugenossenschaft gestellt wird. Die so-genannten Spargelder der Mitglieder der Baugenossenschaften eignensich meist nicht zur Festlegung in den Bauten der Baugenossen-schaft, weil sie bei Krankheitsfällen, Verzug und dergl. mit kürzesterKündigungsfrist zurückgezogen werden. Überhaupt ist eine zu weitgehende finanzielle Verbindung der Baugenossenschaft mit ihrenMitgliedern nicht gut.
Es ist bereits erwähnt, daß es zweifelhaft sein kann, ob über-haupt die Baugenossenschaft vollkommen zu dem Wesen des Ge-nossenschaftsgesetzes paßt. Die Baugenossenschaft stellt eine Gesell-schaft zur Benutzung oder Verwertung von Immobilien dar, d. h. sielegt die Gelder auf lange Zeit fest an, während sie doch eine Personal-gesellschaft mit wechselndem Mitgliederbestand ist. Auch ist zu be-rücksichtigen, daß das der Genossenschaft eigenartige gleiche Stimm-recht der Mitglieder nicht immer zu den sehr verschiedenen Interessender Mitglieder einer Baugenossenschaft paßt. Um so mehr ist Vor-sicht bei der Heranziehung fremden Kapitals notwendig. Wie wenigsich der Sparkassenverkehr eignet, ergibt sich daraus, daß bei einerBaugenossenschaft, die von ihren Mitgliedern Spareinlagen hat, ein.Zerwürfnis mit diesen Mitgliedern nach drei Hichtungen hin wirkenkann: die von diesen Mitgliedern innegehabten Wohnungen werdenleer; die Genossenschaft verliert gleichzeitig mit den Mietern Mit-glieder, denen sie das Geschäftsguthaben auszahlen muß, und dieGenossenschaft muß auch ferner noch für die Bereitstellung der Spar-einlagen Sorge tragen, wenn solche von diesen Mitgliedern ihr zurVerfügung gestellt sind.
Konsumverein. Von größter Bedeutung für die arbeitendenKlassen ist der Konsumverein geworden. Der Konsumverein hatzum Gegenstand des Unternehmens den gemeinschaftlichen Einkaufvon Lebensmitteln und Wirlschaftsbcdürfnissen im großen und Ablaß im kleinen an die Mitglieder.
Der wirtschaftliche Erfolg des Konsumvereins besteht hauptsächlich darin, daß die Mitglieder durch das Eintreten der Genossen-schaft bei dem Warenbezug sich der Vorteile des Großeinkaufs er-freuen. Der Konsumverein hat überdies vielfach preisregulierendgewirkt und dadurch den gesamten Kleinhandel am Orte auch zu-gunsten der Nichtmitglieder beeinflußt. Dazu kommen bei demKonsumverein noch die mehr sozialen Aufgaben, die insbesondere