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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
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schaft aus haben wir es mit der engsten Zentralisation zu tun, diedauernd dadurch erhalten wird, daß von den einzelnen Genossen-schaften die kaufmännische Leitung absichtlich ferngehalten wird.

Raiffeisen hatte engste Anlehnung an den landwirtschaftlichenVerein für Rheinpreußen genommen und Jahre hindurch eifrigsteUnterstützung dort gefunden. Eine besondere Entwicklung nahmdas Genossenschaftswesen in Hessen unter Leitung des damaligenKreisassessors, späteren Geheimrats Haas. Der religiöse Mystizismusim Neuwieder Verband fand keinen Boden bei den Genossenschafternin Hessen. Schließlich kam es zwischen Vertretern der landwirt-schaftlichen Genossenschaften des südlichen und westlichen Deutsch-lands, Haas, Märklin-Karlsruhe und Weidenhammer einerseits undSchulze-Delitzsch zu einer Konferenz. Das Ergebnis war, daß imJahre 1883 ein Aufruf zur Gründung einer Vereinigung von Molkerei-genossenschaften und Bezugsgenossenschaften Deutschlands erging.Schulze-Delitzsch hatte die Gründung eines besonderen landwirt-schaftlichen Genossenschaftsverbandes unter Haas' Leitung befür-wortet. 1883 wurde in Hamburg die Vereinigung der deutschen land-wirtschaftlichen Genossenschaften gebildet, die im Jahre 1890 denNamen Allgemeiner Verband der deutschen landwirtschaftlichenGenossenschaften annahm und im Jahre 1903 sich die BezeichnungReichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftengab. In den ersten Jahren hielt der Verband engste Fühlung mit demSchulze-Delitzschschen Verband, und Haas selbst hat wiederholt aufVereinstagen des letzteren die Gelegenheit ergriffen, um sich zu denSchulze-Delitzschen Grundsätzen zu bekennen. Später hat derReichsverband, wie wir gesehen, sich wieder Neuwied genähert undes kam zur Vereinigung mit diesem, wobei gleich auf dorn nächstenVereinstage ein Beschluß gefaßt wurde:

„Der XXI. deutsche landwirtschaftliche Genossenschaftstag er-klärt :

1. Sittliche und religiöse Triebfedern waren es, die in denGründern unseres Genossenschaftswesens gearbeitet haben und zurBildung desselben nötigten.

2. Der ganze Zuschnitt unseres Genossenschaftswesens eröffnetihnen ein weites Feld zu einer segensreichen Entfaltung ihrer mannig-fältigen Kräfte.

3. Dieselben so hoch als möglich zu werten, allezeit in rechterTätigkeit zu halten und immer reicher zu wecken, sei uns Genossen-schaftern heilige Pflicht.

4. Einen besseren Dienst können wir unserer guten Sache nicht