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tungsunkosten, gegen die Verquickung der früheren Firma Raiff-eisen & Cons. mit der Zentralkasse. Der Neuwieder Verband suchte,um aus allen diesen Schwierigkeiten herauszukommen, im Jahre 1904den Ausweg einer Vereinigung mit dem Reichsverband der deutschenlandwirtschaftlichen Genossenschaften, von der wohl behauptet wer-den kann, daß sie im wesentlichen nur auf dem Papier steht. Haltendoch trotz der Vereinigung die beiden Verbände z.B. getrennte Ver-einstage ab, zwischen denen jede Verbindung fehlt. Unmittelbarnach dieser Fusion wurde bekannt, daß die LandwirtschaftlicheZentral-Darlehnskasse ihren Reservefonds zur Begleichung von Ver-lusten in Höhe von 8/4 Millionen Mark abschreiben mußte. Dabeistellte sich heraus, daß die Kasse allein an den Neuwieder Verbandeine Forderung in Höhe von 215000 M. hatte. Da, wie oben er-wähnt, die Kosten des Verbandes von der Firma Baiffeisen & Cons.getragen werden sollten, ward die Deckungspflicht von der Firmaauf die Kasse bei der Übernahme der ersteren mit übergegangen.Von verschiedenen Seiten wurde der Kasse nunmehr geraten, Geld-und Warengeschäft zu trennen, weil die Verbindung ungeschäftlich sei.Dies geschah jedoch nicht. Bald wurden weitere Verluste der Kassebei der Straßburger Getreideverwortungsgenossenschaft bekannt, dieim Jahre 1906 in Liquidation ging. Dein Neuwieder Verband wurdezum Vorwurf gemacht, daß er bei der Ausführung der Revisionnicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen sei. Die NeuwiederZentral-Darlehnskasse übernahm die Deckung des Verlustes in Höhevon 300000 M.
Es gibt trotz der Fusion des Neuwieder Verbandes und desReichsverbandes (auf letzteren kommen wir gleich zurück) auchheute kein einheitliches landwirtschaftliches Genossenschaftswesen.In dem ersteren Verband sind alle Systeme vertreten. Das NeuwiederSystem hat innerhalb des Reichsverbandes seine vollste Eigenartbehauptet, und sucht dieselbe auch im Reichsverband nach Möglich-keit zur Geltung zu bringen. Die Eigenart des Neuwieder Systemswird von Hugenberg (Kreditwirtschaft) wie folgt geschildert: DieDarlehnskasse beschränkt sich auf den kleinsten Bezirk, sie erfaßtdas gesamte geschäftliche Leben des Dorfes, erstreckt sich daher aufEin- und Verkauf von Futter, Dungmitteln, Getreide usw, Sie brauchtgleichwohl keine banktechnische Leitung. Die Kassen gehören pro-vinziellen Verbandskassen an, die für sie den gesamten kaufmänni-schen Geschäftsbetrieb besorgen. Das System läuft für Preußen ausin der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse.
Vom Standpunkt der letzteren aus kann man allerdings wohlvon einer Dezentralisation sprechen, vom Standpunkt der Genossen-