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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
Seite
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Mehr und mehr trat eine Trennung zwischen Raiffeisenschenund Schulze-Delitzschen Grundsätzen ein, sowohl in der Frageder Geschäftsanteilsbildung wie insbesondere auch in der Befristungder Kredite. Eine umfangreiche Literatur ist das Ergebnis. Heutedürfte darüber wohl kaum mehr Streit bestehen, daß die von Raiff-eisen vertretene langbefristete Kreditgewährung mit gesunden ge-schäftlichen Grundsätzen der Genossenschaften nicht vereinbar ist.Und die Geschäftsanteilsbildung ist auch von den ländlichen Dar-lehnskassen aufgenommen. Bleibt als Unterschied von Bedeutung diebei den Raiffeisenschen Vereinen übliche unentgeltliche Verwaltung,die aber durchbrochen ist durch die Bezahlung der Rechner undauch heute bei den zu größerer geschäftlicher Tätigkeit entwickeltenKassen nicht mehr aufrecht erhalten wird.

Im Dezember 1869 beschloß die Generalversammlung in Heddes-dorf, mit den übrigen Darlehnskassenvereinen zur Ausgleichung desGeldüberflusses in Verbindung zu treten und darauf hinzuwirken,daß eine Zentralkasse unter gemeinschaftlicher Garantie gebildetwürde. Der Beschluß war das Ergebnis einer Besprechung, bei derder Fürst zu Wied, der Oberpräsident der Rheinprovinz Pommer-Esche, die Professoren Nasse und Held mitgewirkt hatten. Im Mai1872 erging ein Aufruf zur Schaffung einer Zentralstelle. Im Juni1872 erfolgte die Gründung der rheinischen landwirtschaftlichenGenossenschaftsbank, April 1874 folgte eine Genossenschaftsbankfür Hessen und die bayrische Pfalz und in dem gleichen Monatwurde die westfälische landwirtschaftliche Bank gegründet. Raiffeisenplante, eine landwirtschaftliche Generalbank als eingetragene Ge-nossenschaft in engster Verbindung mit einer für die deutschen Land-wirte bestimmten auf Gegenseitigkeit beruhenden Lebensversicherungs-gesellschaft Arminia ins Dasein zu rufen. Im Juni 1874 wurde dieGeneralbank gegründet. Sowohl in der Bildung von Genossenschaftenohne Geschäftsanteil wie in der Vereinigung von Genossenschaftenzu Genossenschaften lag eine Verletzung des Genossenschafts-gesetzes. Schulze-Delitzsch interpellierte deswegen im Jahre 1876im Reichstag. Infolgedessen mußten die Generalbank wie auch diedrei Provinzialbanken aufgelöst werden. Nunmehr wandelte Raiffeisendie rheinische landwirtschaftliche Bank in eine Aktiengesellschaft umund verlegte diese (1876) unter der Firma Landwirtschaftliche Zentral-Darlehnskasse nach Neuwied. Das Statut dieser Kasse bestimmtdieselbe förmlich zur Versteinerung, ist doch die Abänderung derStetuten bezüglich Zulassung der Aktionäre, Höhe der Dividenden,Ansammlung und Unteilbarkeit des Reservekapitals an die Zu-stimmung sämtlicher Aktionäre und die freiwillige Auflösung an die