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2 (1808) F - Z
Entstehung
Seite
215
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Resp

Resu

2IS

kann) ein Zeitwort, eh^fürchten zu bilden. Wie seltsamklingt es nicht, wenn in der Zeitschrift Klio C 1 795 *III. St. S.28L) von einem Axiom (Grundsätze oderUrsotzc) geredet wird,welches sogar mitten unter denDrangsalen des Krieges geehrfürchtet werden muß!"Hier können wir, außer achten und ehren, auch heilighalten dafür sagen.

Respeetive. Dieses Kanzelciwort wird oft ganz übcr-flüßiger Weise eingeflickt, wo die Bestimmung, die esausdrucken soll, sich von selbst versteht, z. B. von des-sen respeetive Ehefrau und Kindern. Was bedarf eshier erst eines Zeichens, um zu verhüten, daß man dieEhefrau und die Kinder nicht für eine und ebendie-selbe Person halte? Oder wenn wir in den Jahrbü-chern der Preuß. Monarchie, Octob. 1798. lesen:Die Bestimmung der Auflage und andere zu treffendeEinrichtungen machen es nothwendig, diejenige (cn) re-speetive Interessenten dieses Journals, welche für'skünftige Jahr abgehen wollen, zu ersuchen ihre Erklä-rung zu thun:" so möchte ich wissen, wer in dieser Stel-le etwas vermissen würde, wenn das fremde Wort weg-,geblieben wäre. In andern Fallen kann es , bald durch:jeder in feiner Ordnung, bald durch: jeder nach demihm zukommenden Rechte oder Antheile, gegeben wer- den. Wiederum in andern Fällen kann es durch: nachBeschaffenheit der Umstände, oder durch: je nachdemder Fall, das Verhältniß, die Behörde ist, verdeutschtwerden. So z. B. in einer Hcrzogl. BraunschweigischenVerordnung, wo es heißt:Die Aemter sollen darüberan unsere Justizkanzelei in Wvlfenbüttcl und resp. anunsere Regierung in Blankcnburg berichten." Hier hat-te gesagt werden können: Die Aemter sollen darüber,jcnachdcm sie zu dieser oder jener Behörde gerechnetwerden, entweder an oder an berichten.Respect- oder Respittslgi/ sonst auch Honortage oder.Discretionstüge genannt, in der Handelssprachc, Wcch-selfrist, Nachsichtstagc, Ehrentage, Frlsttagc, welchenach dem Verfalltage eines Wechsels noch verwilljgetwerden. Die Zahl dieser Tage ist nicht überall gleich;in Amsterdam z. B. werden sechs Tage, in Berlin drei,in Hamburg elf, in Leipzig fünfe dazu vcrwilliget.Respectu, in Ansehung, in Betracht, in Hinsicht undin Rücksicht. Daß in Hinsicht und in Rücksicht nichtgleichgültige Ausdrücke sind, sondern daß jenes nur inBezug auf künftige oder vor unö liegende Dinge, die-ses nur in Bezug auf vergangene oder hinter uns lie-gende, gebraucht werden sollte, ist schon oft erinnertworden; gleichwol hört und liefet man noch immer: inRücksicht aus Gott und Ewigkeit, und in Hinsicht aufdie Finsterniß der verflossenen Jahrhunderte. Umgekehrt IRespectuös, Franz, respeetneux, ehrerbietig.Respiciren , zurücksehen, Rücksicht nehmen.Respiration, der Athemzug, das Akhemholen.Respiriren, athmen, Lust schöpfen.

Resp

Respittage. S. Respeettage.

Responsable (fpr. refponfabl), verantwortlich.

Responsum , ein Gutachten.

Ressentiment (fpr. Rcssangtimang), die Empfindlich«keit, der Unwille, die Ahndung.

Ressentiren (fpr. ressanglircn), übel bemerken oder neh-men , ahnden. Hier nicht ahnen. S. Presentiment.

Ressort (fpr. Ressvhr), die Feder, die Triebfeder, dieBehörde.

Ressortiren, unser eine Gerichtsbarkeit oder in einengewissen Geschäftskreis gehören; einer Behörde ;u*kommen.

Ressource (fpr. Ressurße), die Hülfsquelle, das Hülfs-mittel, die Zuflucht. Jetzt versteht man auch unterRessource an verschiedenen Orten einen gesellschaftli-chen Verein zum Vergnügen, und zugleich das dazu be-stimmte Verfammlungshaus. In diesem Sinne ist eseinerlei mit Club. S. dieses.

Rest, kann, da es unsere Sprach-ahnlichkeit nicht belei«- diget, und schon in die Volkssprache übergegangen ist,für Deutsch gelten.

Restant, ein Rückständiger, deutlicher, ein rückständi-ger Schuldner, der noch nicht geleistet oder gezahlt hat,was er zu leisten oder zu zahlen schuldig war. Zuwei-len werden auch liegengebliebene Waaren oder sogenann-te Ladenhüter mit diesem Namen belegt.

Restaurateur (fpr. Restoratöhr), >. der Wiederhersteller.Restaurateur de Ia liberte srancaise, Wiederhrr«steller der Französischen Freiheit, wurde der unglücklicheKönig Ludewig XVI. beim Anfange der Franz. Staats-umwälzung genannt. 2. Ein Speisewirkh.

Restauration, die Wiederherstellung.

Restauriren, wiederherstellen.

Restiren, 1. übrig sein; 2. noch rückständig oder imRückstände sein, noch schuldig sein. Wenn Rest fürDeutsch erklärt wird, so können wir rrsten davon ab-leiten, welches auch Ad. schon aufgenommen hat:Esresten noch einige Thaler; oder, er restet noch mit ei-nigen Thalern."

Restituiren, ersehen, wiedererstatten.

Restitution, die Wiederherstellung, die Ersetzung. Re-stitutio in integrum , in der Nechtssprache, die Wie-der-einsehnng in den vorigen Stand oder Zustand,oder, die Wiederherstellung des vorigen Standes oderZustandes. Restitutio expensarum, der Kvstrnersah.

Restriction, die Einschränkung.

Resrictiv, einschränkend, z. B. ein solcher Satz.

Restringiren, einschränken.

Resultat, das, was sich aus einer Untersuchung, Be-sichtigung, Berechnung u. s. w. ergibt; also, das Ergeb-niß. Dis Wort hat G e d i k e gebraucht, und H e ynatzurtheilt darüber, daß nichts dagegen einzuwenden sei.Abbt hat Ausschlag dafür gesagt:Den Ausschlag

(dieser