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2 (1808) F - Z
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ihm eins gewisse Hebung, oder hob ihn; gewöhn-licher, sie gab ihm ein gewisses Ansehen. Bas-re-lief, halb - oder flach-erhabene Arbeit. Haut-relief,ganz - oder hoch-erhabene Arbeit.

Religion. Die dringende Nothwendigkeit, dieses fremde,für alle, die kein Latein verstehen, bedeutungslose, undzu den schädlichsten Begriffsverwirrungen Anlaß gebendeWort durch ein allgemeinverständliches Deutsches zu er-setzen, glaube ich in der Preisschrift völlig erwiesen zuhaben. Kant übersetzt dasselbe, insofern es Lehre be-deutet, durch Gottseligkeitslehre, und insofern die da-mit übereinstimmende Gesinnung gemeint wird, durchGottseligkeit. Ich habe dagegen nur zu erinnern, daßdas an sich gute Mort, Gottseligkeit, dadurch, daß esehemahls zu häufig, und zwar vornehmlich von Frömm-lern, gebraucht oder gemißbraucht wurde, den Neben»begriff der Frömmelei angenommen hat. Trapp sahdie Religion aus einem dreifachen Gesichtspunkte an,als Lehre, als Erkenntniß in der menschlichen Seele,und als Gesinnung, und übersetzte das Wort in der er-sten Beziehung durch Gorteslehre, in der zweiten durchGotteskunde, und in der dritten durch Gottesliebe undGottesfurcht. Dem ersten Ausdrucke, habe ich schon ehe-mahls meinen Beifall gegeben, und ihn auch nachherverschiedentlich selbst gebraucht. Für den zweiten unddritten habe ich einen andern vorgeschlagen, welcher bei-des, die Erkenntniß und die Gesinnung, umfaßt, undbeide auf die würdigste Weife zu bezeichnen scheint. Danämlich echte Religion, diejenige, die ihres Namens al-lein würdig ist, auf der einen Seite keine unfruchtba-re Gcdächtnißsache, und auf der andern keine bloß be-trachtende (speculative) Wissenschaft, sondern aus-übende , auf Erkenntniß Gottes, seiner Wohlthaten undseines Willens gegründete Lebensweisheit sein muß: sodürfte die angemessenste Benennung derselben wol keineandere, als Gottcswcisheit (wie Weltwcishcit) sein.Gottesgelahrtheit oder Gottcsgclchrtheit bliebe dannfür Theologie; und das Beiwort religiös würde,gegenständlich (objective) genommen, durch goktleh-rig (S. über lehrig den Artik. Aesthetisch) , und inBezug auf unsere Erkenntniß und Gesinnung, gottweiselauten. Aber freilich haben die Ausdrücke Gottesweis-heit und gottweise den Fehler, daß man sie nur in Be-zug auf andere und nicht von sich selbst gebrauchen kaun.Hier muß man also gottlicbend, gottehrcnd und got-tesfürchtig dafür sagen. Einige Schriftsteller haben dieBenennung Gotteslehre bereits angenommen:Vor

Jahrhunderten glaubte man noch wol, daß Gotteslehreund Wcltweisheit, jede aus eigenen Grundsätzen, inWiderspruch miteinander gerathen, und dock jede fürsich allein wahr sein könnte." Rüdiger's Lehrbegriffdes Vernunfrrechtes.

Religions-edict, Glaubensvorschrift, Glaubensbefeh-lc. Freilich widersinnige Wörter, so wie das frerlide,

Religions-edict, selbst; denn wie paffen das Glau-ben oder Für-wahr-halten und Befehle zusammen?Allein so lange wir noch die vernunftwidrige Sache ha-ben, müssen wir auch die widersinnige Benennung dulden.Gabt ihr nicht Denk- und Glaubensbefehle?

Und wolltet ihr nicht, daß wacker man quäleDen, der uns aufzuklären wagte?

Erfuhren wir da, ob's oben tagte?

Der neue Froschmäusler.

Religiös, r. in Bezug auf Gesinnung, gottweise, gott-liebend und gottesfürchtig; 2. in Bezug auf Lehre,gottlehrig. S. Religion.

Religiosität, ist Religion, als Gesinnung betrachtet,also Gottesweisheit, Gottesliebe oder Gottesfurcht.Der letzte Ausdruck würde ganz verwerflich sein, wennwir gewohnt wären , den Begriff einer wirklichen Furchtvor Gott damit zu verbinden. Dis ist aber nicht derFall. Wir denken dabei an Ehrfurcht gegen Gott. Wirsagen auch Frömmigkeit dafür.

Reliquie, der Ueberrest, das Ueberbleibsel; und nachRömisch-katholischem Sprachgebrauche, Ueberrcste voneinem Heiligen, Heiligengebein, auch Kleidungsstückeund andere Dinge, welche einst sogenannten Heiligengehört haben sollen. Allein Ueberreste ist theils nicht be-stimmt genug, theils nicht recht paffend, wenn nichtvon körperlichen Theilen, sondern nur von Kleidungs-stücken, Hausrath u. dergl. die Rede ist; und Heiligen«gebcin deutet nur auf Knochen. Es ist daher noch einallgemeiner Ausdruck zu suchen, der für alle Fälle paßte.Ehemahls hatte man Heilthum (Heilthumb) dafür, undHeynatz wünscht, daß dieses für Reliquie wieder inUmlauf gesetzt werden möge. Semler hat den An-fang dazu gemacht:Es finden sich in den Verzeichnis-sen von den Kirchenschätzen und Heilthumben (Heilthü-mern) der alten Zeit keine Pulver mehr von dieser al-ten Seltenheit." Das veraltete End-b müßte wegge-lassen werden.

Reluiren, wieder-einlösen.

Reluition, die Wieder-einlvsung.

Remarquable (spr. remarkabl), merkwürdig, bemer-kenswerth.

Remarque (spr. Remarkc), die Bemerkung, Anmerkung.

Remarquiren (spr. remarkiren), bemerken, anmerken.

Remboursement (spr. Ramburfemang), die Zurückzah-lung, die Erstattung oder Wicder-crstattung, die Aus-zahlung oder Bezahlung überhaupt.

Remboursiren (spr. rangbursiren), erstatten, wiederer-statten , ersehen; oft auch auszahlen oder bezahlenüberhaupt.

Remediren oder rernediiren, Franz, remedier, ab-helfen , abstellen.

Remedium , das Mittel oder Hülfsmittel. Remediumjuris, ein Rechtsmittel.

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