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Regieren. Man hatte ehemahls die echtdeutschen, jetztaber völlig veralteten Wörter reichen (von Reich) undreichsen, nach N. D. Aussprachen rekcn und rcksen, wo-mit das Lat. rex und regere nahe verwandt find. S.A d. unter Reich. Scherz hat nur reichsen und reichs-nen in dieser Bedeutung; und reichen für reich ma-chen. Diese veralteten Wörter wieder herstellen zu wol-len, würde vergebliche Mühe sein. Allein wir haben diebedeutenden Ausdrücke verwalten, die Verwaltung oderRcichsverwaltnng (f. Regierung) und Reichsverwal-ter oder Reichsverweser (f. Regent); Ausdrücke, wel-che den Vortheil gewähren, daß sie an die wahre Be-stimmung des Regenten nach den geläuterten Begriffenerinnern, welche Friedrich der Einzige davonhatte, und in seinen Werken der Welt vorzulegen keinBedenken trug. Für viele Falle haben wir auch die be-kannten Wörter herrschen, Herrscher und Herrschaft;welche aber mehr für ein willkürlich verwaltetes (despo-tisches), als für ein verfassungsmäßiges (eonstitutio-rielles) Reich paffen. Luthe r gebraucht die Wörterrichten und Richter dafür: denn es ist offenbar, daßdie Richter der Juden, dem Ansehen und der Gewaltnach, Regenten, und noch dazu ziemlich unbeschränkteRegenten waren. Esr. 7, 25. „Setze Richter (Re-genten) , und Pfleger (Administratoren), die allesVolk richten (regieren)." In einem alten Gedichtevon der Keuschheit aus dem iFten Jahrhunderte, wo-mit uns Kinderling in Ad. Magazine bekannt ge-macht hat, liefet man sogar regniren für regiren:Als herzöge WilhelmRegnirte das Land.
Allein ungeachtet dieses noch jetzt in unserer Volksspra-che lebt, so verdient es doch keineswegeö aufgenommenzu werden, weil es ein eben so häßlicher Zwitter vonregnare ist, als regieren von regere. — Für re-gieren, so wie es in der Sprache gebraucht wird, hatman führen zu sagen angefangen, z. B. das Zeitwortkosten führt richtiger den dritten, als den vierten Fall.
Regime (spr. Regihm') , die Lcbensordnung, bestimmter,die Nahrung,svorschrift. Der Arzt unterwirft den Kran-ken einer strengen Nahrungsvorschrift.
Regiment, die Herrschaft, die Staatsverwaltung. Inder Kriegssprache bedeutet Regiment eine Abtheilung desHeers von 1000 — 2000 Mann und darüber; wofürGottsched, auch neuerlich wieder der PrcußischeGe,ncral Graf von Schliessen die Deutschen Ausdrü-cke Schaar und Kricgesschaar versucht haben. Würdendiese genehmiget, so müßte man halbe Schaar, undHalbschaar für Bataillon sagen.
Region, der Kreis; also Luftkrcis für Luftregion: „Inandern Lustkreiscn." Herder. Oft auch nur Gegend;wie, wenn man von den verschiedenen Regionen desErdkreises und des Himmels redet.
Regi Regn
Regisseur (spr. Regissöhr), beim Steuerwesen, ein Steuer-verwalter, Steuerverwescr, Stuer-einnehmer. Auch beiden Bühnen pflegt ein Regisseur angestellt zu sein, woes entweder den Einnehmer oder den Bühnen-rech-nungsführer bedeutet.
Register, 1. das Vcrzeichniß, Wort- oderSachverzeich«nist, die Jnhaltsanzeige oder das Jnhaltsverzeichniß,der Anzeiger oder Nachweiser. Heynatz hat auchBlattanzeiger dafür: welches aber, wenn manes rechtgenau nehmen wollte, in Seitenzeiger oder Seitenwci«ser verwandelt werden müßte, weil die Nachweisungnicht das ganze Blatt, sondern immer nur Eine Seitedesselben betrifft. 2. Beim Orgelbau, diejenigen Theileder Orgel, wodurch der Wind in die Pfeifen gelassen,oder auch der Eingang desselben verwahrt wird. Dadiese Theile in gewissen Schiebern bestehen, so könnteman Windschiebcr dafür sagen. Z. Bei den Schmelz-ofen werden die Luftlöcher oder Luftzüge, welche nachBedürfniß geöffnet und geschlossen werden können, Re-gister genannt.
Registeipapier, großes Papier, welches zu Rechnungs-büchern gebraucht wird.
Registerschiff, heißt in Spanien dasjenige Kauffarthei-schiff, welches die Erlaubniß erhalten hat, nach Ame-rika zu segeln, um dort Handel zu treiben. Diese Er-laubniß muß registrirt, d. i. eingetragen werden; da-her die Benennung.
Registrator, bei den Kanzeleien, derjenige, der die vor-kommenden Sachen in das Nachweisebuch einträgt, unddie aufzubewahrenden Papiere gehörig ordnet, um jedeszu jeder Zeit wieder auffinden zu können. Das Wortist ein Titel; also gehört die Verdeutschung desselbennicht hieher; sonst könnte man Einschreiber oder Ein«träger dafür sagen.
Registratur. Es wird entweder ein Buch, worein dievorkommenden Sachen eingetragen werden, oder einZimmer, wo sie verwahrt werden, damit gemeint.Heynatz und andere haben für die erste BedeutungEinschreibebuch, für die andere Einschrcibekammer an-gesetzt. Beide scheinen nicht recht zu passen; denn eSgibt Bücher, worein etwas eingeschrieben wird; undKammern, in welchen das Einschreiben verrichtet wird,die gleichwol keine Registraturen sind. Ich möchte da-her lieber Nachweisebuch (im O. D. auch Fundbuchoder Findebuch), und Schriftenkammer dafür vor-schlagen.
Registriren, einttagen, einschreiben.
Reglement (spr. Regl'mang), die Anordnung, Vor-schrifk,Verordnung.
Regnum animale , das Thierreich.
Regnum minerale, das Steinreich; wofür man lie-ber das Grubenreich sagen sollte, weil auch solche Din-ge dazu gehören, welche keine Steine sind.
Regnrnn