Druckschrift 
2 (1808) F - Z
Entstehung
Seite
84
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Lett

Lexi

Liai

Lice

gierung, ohne Urtheil und Recht, jemand der Freiheitberaubte. Auch Fangbrief fand ich dafür in der kleinenSchrift: Ein Wort der Mäßigung an Europa. Weilaber dergleichen Briefe nicht immer Verhaftungen, son-dern auch andere willkührliche Gcwaltsverfügungcn, z.B. Verbannungen, geheime Anordnungen und Verbote,zum Zweck hatten: fo könnte man ihnen die allgemei-nere Deutsche Benennung Gcwaltsbrief geben. DerFranzösische Name rührt von dem Umstände her, daß der-gleichen Briefe mit des Königes kleinem Siegel versie-gelt wurden, S. No ths gemeinnützigesLexicon, Hep-natz scheint das ehemahls von mir gebrauchte geheimeSiegelbriefe, welches von andern verworfen wurde, nochjetzt vorzuziehen. Der Ausdruck ist aber doch wirklichzu weit.

Lettre de marqne (fpr. Letter de Mark'), ein Kaper-brief, d. i. eine von der Regierung Privatpersonen er-theilte Vollmacht, Feindseligkeiten zur See auszuüben.

- Kapern ist zwar Lat. Ursprungs, von capere, alleines hat Deutschen Klang und ist in die Volkssprache auf-genommen , folglich eingebürgert.

Leuteratio. Dieses Deutschlateinische Wort wird in desbarbarischen Rechtssprache, statt des Deutschen Läute-rung gebraucht. Interponere rernediurn leuteratio-nis, das Rechtsmittel der Läuterung anwenden. Manmeint damit:von dem Richter eine Erklärung oderMilderung seines dunkel oder unbillig scheinenden Be-scheides verlangen." S. A d. unter Läutern. Man hatauch das barbarische Zeitwort leuteriren, für läuternin diesem Sinne genommen.

Levante. So nennt man die dem westlichen Europa öst-lich liegenden Länder, nach welchen über das mittellän-dische Meer hin Handel getrieben wird. Man könnteOstlander oder Morgenland dafür sagen; so wie mor-genlandifch für levantiscli. Morgenländischcr Kaffee.

Lever (fpr. Lewch), das, eigentlich das Aufstehen. Inder ehemahligen Franz. Hofsprachc bedeutete es die desMorgens bei der Person des Königes Statt findendeVersammlung oder Aufwartung der Großen; also etwadie Morgen- oder Früh-aufwartung.

Leviticus (nämlich lib£r), das dritte Buch Moses, wor-in die Rechte und Pflichten der Leviten beschrieben sind.

Lexicograph, der Verfasser eines Wörterbuchs.

Lexicon. Die Fruchtbringende Gesellschaft wollte Auf-schlagcbuch dafür einführen, welches aber von dem bes-sern Wörterbuch verdrängt worden ist. Leib nitz un-terschied in dem einzigen Deutschen Aufsätze (über dieVervollkommnung der Deutschen Sprache), den wir vonihm haben, Dictionarium, Lexicon, Nomenclatorund Glossarium, durch die Deutschen Benennungen:Wörterbuch, Deutungsbuch, Nambuch und Sprach-guell. Für lexicalisclr können > ür von Wörterbuch keinWeilegungSwork bilden. Wir müssen daher für: in lexi-

kalischer Form, sagen: in Wörterbuchsform oder Ge«^ statt, oder in Gestalt eines Wörterbuchs.

Liaison (fpr. Liäsong), die Verbindung.

Libation, ist von K i n d e r l i n g'en durch Opferguß ver-deutscht worden; weil die gottesdienstliche Handlung,welche durch jenes Lat. Wort bezeichnet wird, darin be-stand, daß man von flüssigen Sachen, z. B. vom Wei-ne, ehe man selbst davon genoß, etwas als ein Opferfür die Götter abgoß. Luther hat bekanntlich das gu-te Wort Trank-opfer dafür.

Libell, Lat. Libellus, i. eine der Obrigkeit eingereich-te Klageschrift; 2. eine Schmähschrift, wo man aberbestimmter libellus famosus sagt. Eine libellirteSchuld, ist eine solche, über die man eine Klage ein-gereicht, und die nöthigen Erläuterungen und Gründebeigefügt hat. Also etwa eine gerichtlich eingegebeneSchuidfvderung.

Libeliist, ein Schmahschriftstcller, oder, um den Ne-bcnbegriff der Geringschätzung oder Verachtung zugleichmit auszudrucken, ein Schmahschriftler.

Liberal, 1. freigebig, 2. billig, gütig, vorurtheilfkeroder unbefangen, edel. Eins oder das andere wird ge-meint, wenn man von liberaler Denk-arr, von libe-ralen Gesinnungen, von liberaler Behandlungs-art u,s. w. redet.

Liberalität, die Freigebigkeit.

Libertin (fpr. Libertäng). In einem meiner frühern Ver-suche hatte ich Wüstling dafür angesetzt; allein diesesantwortet mehr dem Debauche. S. dieses. Da wirfür Libertinage lockere Lebensart zu sagen pflegen,so dürste Lockerling, welches ich. in der Folge dafürvorschlug , besser passen. Wir verstehen nämlich darun-ter einen Menschen, der sich über die Grundsätze derGotteslehre oder Religion und der Tugendlehre wegsetzt,also in seiner Denk- und Handlungsweise ungebunden(locker) zu sein sich erlaubet. Kling er hat Lüstlingdafür gebildet:Was sie da eben sagten, sagt dis nichtjeder Lüstling, der nichts als seine Äeigung hört?"Haltaus hat Freistatt (wie Neidhart) dafür, unddie Lat. Erklärung, exlex, homo dissolutus, beige-fügt. Eatel hat das von mir vorgeschlagene Lockerlingaufgenommen.

Libertinage (fpr. Libertinag'), die Ungebundensten, un-gebundene oder lockere Denk- und Handlungsart. La-vater hat auch das Sachwort, die Lockerheit, dafürversucht; und Eatel hat Lockerleben dafür angesetzt.

Libration, die schwankende Bewegung, das Schwan-ken.

Licent, eben das, was sonst Accise genannt wird; alsoWaarensteuer.

Licentiiren, 1. befreien; 2, des Dienstes erlassen,verabschieden; 5. Erlaubniß oder Befugniß ertheilen.

Licenz, Lat. Licentia , i. die Erlaubniß, Bewilligung,Freiheit, z. B. Licentia condonandi , die Erlaub-niß