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Inhae
Inlio
Inlm
Inhaeriren, in der Rcchtssprache, auf etwas bestehen,bei etwas beharren; sonst ankleben, anhaften, zu-kommen.
Inhibiren, untersagen, verbieten, Einhalt thun.
luhibiton, der Einhalt,, die Untersagung oder daS Un-tersagen , das Verbot.
Inhibitorium oder Inhibitoriales, ein Untersagungs-schreiben, ein gerichtliches Verbot, oder ein Vcrbots-brief.
Inhospital. So wie Zacha^iä, wenn ich nicht irre,das Wort wirthbar für Hospital bildete:
Unter dem laubichtcn Dach der alten wirthbaren
Linde,
so leitete Bodmcr zuerst und nach ihmRamler dasverneinende unwirthbar, für inhospital, davon ab.„Dis Wort, sagt Ad. unter Wirthbar, ist von einigenNeuern, voimuthlich, nach Art dieser Herrn, aufsGe-rathewohl und ohne etymologische Kenntniß, gebildetworden, indestl Wirthen, für Hausen oder wohnen, langstveraltet ist, wenn es anders je üblich gewesen, daherdas Wort nur einen sehr dunkeln Begriff gewahren kann."Dieser Verwerfungsgrund scheint mir nicht sehr bündigzu sein. Wir haben Wirth und Bewirthen. Gesetztalso auch, daß das einfache wirthen niemahls üblich ge-wesen wäre, so dürsten wir es üblich machen, und zwarin der Bedeutung, nicht des Wohnens oder Hausens,sondern der Besorgung oder Leistung dessen, was demWirthe ziemt oder obliegt. Es findet aber gegen jenesWort ein anderer Einwurf Statt, welcher wichtiger zusein scheint, und den ich schon unter Hospital angeführthabe; der, daß die Endsilbe bar, der allgemeinen Aehn-lichkeitsregel entgegen, hier in thätiger Bedeutung ge-nommen wird, da sie doch, jener Regel zufolge, nurin leidentlichcr Bedeutung gebraucht werden sollte. Esgibt zwar in unserer Sprache bekanntlich auch einigeBeispiele des Gegentheils, z. B, tragbar, klagbar»,s. w.; aber wenn wir neue Wörter bilden, so geziemtes sich, der Regel, nicht den Ausnahmen zu folgen.—Wirthlich bedeutet zwar zunächst dem Wirthe gleichend;also unwirthlich, was einem Wirthe nicht gleicht, —ökonomisch utit> unökonomisch — allein diese Wör-ter können doch auch, nach der Aehnlichkcit mit unhöf-lich , unfreundlich und ungesellig für hospital und in-hospital genommen werden, und sind von guten Schrif-stellern wirklich dafür genommen.
Der düstre Rabe krächztDurch deine wirthlichen Gewölbe.
Alxinger..
Gastfreundlich für hospital, und ungastfreundlich fürinhospital, sind gleichfalls untadelhast. Voß hat auchgastlich und ungastlich dafür:
Und er verbot ungastlich den Fremdlingen allen
den Zugang.
Inhospitalität* Was ich.von unwirthbar (unter Inho-
In ja
spital) gesagt habe, das gilt auch von Unwirthbarkcit,welches unter andern Kant gebraucht: „DieUnwirth-barkeit dieser Seeküsten." Also besser: die ttnwirth-lichkeit. Auch die Ilngastsreundlichkeit.
Inhuman, eigentlich unmenschlich; uneigcntlich, un-freundlich , unmilde, ungütig. S. Human.
Inhumanität, eigentlich, die llnmenschlichkeit; unei-gentlich, die Unfreundlichkeit, Unmilde, Ungütigkeit.S. Humanität.
Injection, die Einspritzung, das Einspritzen.
Injicireii, einspritzen.
Inimitabel, unnachahmlich.
In inünitum, ins Unendliche.
In intsgrnm restituit en, in den vorigen Stand setzen,in die vorige Lage zurücksetzen.
Iniqui tät; entweder die Unbilligkeit, oder die Ungerech-tigkeit, jenachdem man dabei entweder das Lat. Wortiniquitas, oder das Franz, iniquite, vor Augen hat.
Initialbuchstaben, die großen Anfangsbuchstaben.
Initiation, die Einweihung, die Weihe.
Initiiren, einweihen, die Weihe geben, aufnehmen.
Injunctum , die Aussage.
Injungiren, auffegen, zur Pflicht machen, anbefehlen.
Injuriant, ein Ehrenschander, gelinder, der Beschim-pfer, der Vcrunglimpfer. S. Injurie.
Injuriat, der Beschimpfte, der Verunglimpfte. S.Injurie.
Injurie, eine Beleidigung der Ehre oder des guten Na-mens. Schimpfwort druckt den Begriff, den wir da-mit verbinden, nicht vollständig aus; denn nicht jedesSchimpfwort wird für eine Injurie gehalten, Schand-wort hat zwar die Aehnlichkcit mit Schandschrift (Pas-quill) für sich; allein es kann doch auch so viel alsschmutziges oder schändliches Wort heißen; und einWort kann in diesem Sinne ein schändliches sein, d, i.etwas schändliches bezeichnen, ohne deswegen ein Schelt-wort oder gar eine Injurie zu sein. Auch Schmähung,Schmahwort und Schmährede erschöpfen den Begriffnicht. In einigen £>. D. Gegenden sagt man Jnzichtfür Injurie; daher das Jnzichtgericht, ein Gericht fürInjuriensachen, und eine Jnzichtklage. Allein diesesWort ist den übrigen Deutschen zu unbekannt; undkann auch nicht in Umlauf gebracht werden, weil seineAbstammung zu dunkel, folglich das Wort selbst, ohneErklärung, unverständlich ist. In Schwabenspie-gel hak das Wort Laster die Bedeutung von Injurie:einem etwas zu Laster (zu Beschimpfung) thun. Al-lein diese Bedeutung des Worts Laster ist gänzlich ver-altet, und kann jetzt nicht wieder erneuert werden, un-geachtet die Ableitungen, lästern, und der Lästerer,noch ganz gebräuchlich sind. Affsprung bemerkt,daß Verunglimpfung und verunglimpfen in Schwabenund am Rheine für Injurie und injuriiren schon in derGerichtssprache gebraucht werden. In dem übrigen
Deutsch-