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Incu
Indi
Indi
Jncurabel, unheilbar.
Ineursion, der Einfall, die Streiferei.
Indagiren, erforschen, ergrübeln.
Indecent, unanständig.
Indecenz, die Unanständigkeit.
Indefinite, unbestimmt.
Indemnisation, die Schadloshaltung, die Entschädi-gung. ^
Indemnisiren, entschädigen, schadlos halten.
Independent, unabhängig.
Independenz, die Unabhängigkeit.
Indeterminirt, unbestimmt, unentschlossen, unent-schieden.
Indeterminismus , die Behauptung, daß wir etwas wol-len können, ohne durch irgend einen Grund dazu be-stimmt zu werden; also die Lehre von derNichtbestim-mung des Willens durch Grundei
Indevot, unandächtig, unehrerbietig.
Indevotion, die Andachtlostgkeit, die Unehrerbietigkeit.
Index. Register ist zwar schon ziemlich in die Volksspra-che übergegangen; allein seine undeutsche Betonung er-laubt uns nicht, es hier als ein cchtdcurschcs Wort fürIndex anzusetzen. Also, der Nachweiset. Gegen Blatt-zeiger , welches H c y n a tz dafür vorgeschlagen hat, könn-te man, wenn man kritteln wollte, erinnern, daß, ge-nau genommen, nicht sowol das Blatt, als vielmehrdie Seite, von dem Index nachgewiesen wird.
Indication, die Anzeige, der Vermuthungsgrund.
Indicativ, in der Sprachlehre, die anzeigende Weise.Heynatz (im Anlibarbarus oder Sprachreiniger)merkt dabei an: Antesperg habe die Auzeigeweisedafür gesagt.
Indicia, Anzeigen, Merkmahle, Vermuthungsgründe.
Indifferente (spr. Aengdiff'rangß), die Gleichgültigkeit,der Kaltsinn. Ich habe auch Lausinn dafür gefunden.„Wüßtest du, wie dein Lausinn mich schmerzt."
Indifferent, gleichgültig, einerlei; auch lausinnig oderkaltsinnig.
Indifferentismus; in Allgemeinen. die Behauptung derGleichgültigkeit des Glaubens oder der Handlungen.Der religiöse Indifferentismus ist die Meinung, daß esmit der Verschiedenheit der Glaubenslehren nichts aufsich habe, oder daß es einerlei sei, ob man sich zu die-sen oderzujencn bekenne, wenn man nur rechtschaffen zuleben sich beffcißige. Für diesen Indifferentismus,den man auch den dogmatischen nennt, kann manGlaubensgleichgültigkeit oder Gleichgültigkeit in Glau-benssachen sagen. Unter dem moralischen Jndifferen-tismus versteht man entweder die Behauptung, daß ei-nige unserer freien Handlungen in sittlicher Rücksichtvöllig gleichgültig (weder gut noch böse) sein, oder auchdas Gegentheil der Glaubensgleichgültigkeit, nämlichdie verdammlichc Meinung, daß es gleichgültig sei,/ wie man lebe, wenn man nur den rechten Glauben ha-
be. Dis ist die Gleichgültigkeit in sittlichen Dingenoder die sittliche Gleichgültigkeit.
Indifferentist, einer, der sich zur Gleichgültigkeit inGlaubenssachcn oder in der Pflichtenlehrc bekennt; einGleichgültiger, entweder in Glauben, oder in Thun.Indigena, der Eingebohrne, der Inländer. Die mei-sten Deutschen sagen freilich Einländer; aber jenes ist■ doch offenbar richtiger, so wie mau auch inländisch,und nicht einländisch sprechen sollte. ' Ad. verweiset beiEinländer auf Inländer, wo er jenes für O. D. er-klärt. Das BcschaffenheitSwort einländisch hat er auf-genommen, und dabei erklärt, daß ein hier für in ste-he, und daß man'billig nach dem Beispiele der Nic-dersachscn inländisch sprechen sollte. Nachher führt erauch inländisch an seinem Orte auf, und hier sagt er,daß dieses auch im H. D. für. einländisch üblich sei.Ist aber dieses, so hätte auch bei einländisch nur aufinländisch verwiesen werden sollen, wie bei Einländerauf Inländer, und es hätte dort nicht angedeutet wer-den sollen, daß nur die Nicdcrsachsen inländisch sprä-chen. Was mich betrifft, so sage ich, wie der allge-meine Gebrauch, den wir von in und ein machen, esgebietet, Inländer und inländisch.
Indigenat oder das Indigenatsrecht. Ad. hat Einzog-lingsrecht, und zwar ohne Mißbilligung, dafür ange-setzt. Dis Wort ist zwar nicht neu; denn schonFrischbemerkt, daß es in dem Polnischen (Polischen) Land-rechte vorkomme. Allein für Indigenatsrecht paßt eSkcineswegcs, man mag unter Einzvgling entweder ei-nen im Lande Erzogenen, oder einen, der in das Landeingezogen ist, verstehen. Denn das Lat. Wort Indi-' gena bedeutet weder den, der im Lande erzogen ist,noch den Eingewandcrten; sondern vielmehr den Einge-bohrnen oder den, der in dem Lande gcbohrcn ist. Ichhabe daher in der Preisschrift Eingcburtsrecht dafürangesetzt. Heimathsrecht, welches Heynatz vorschlägt;scheint nur das Recht, in einem Lande ansäßig zu sein,zu wohnen, nicht das Jndigenatrccht, im ganzen Um-fange des Begriffs, auszudrucken. In einigen Gegen-den, z. B. in Schlesien, sagt man das Incolat oderIncolatsrecht dafür. Dis heißt zwar, buchstäblich über-setzt, das Einwohmmgsrccht; allein man denkt beiIncolat, wie bei Indigenat, nicht an das Recht ineinem Lande zu wohnen, sondern an Rechte, welchedie Eingeburt verleihet; und es muß daher gleichfallsdurch Eingeburtsrecht verdeutscht werden. Ucbrigcnskönnen wir auch füglich Bürgerrecht dafür sagen.Indigest, 1. unverdaut; 2. unverdaulich.
Indigestibel, unverdaulich.
Indigestion, die Unvcrdaulichkeit.
Indigitirön, nachweisen, gleichsam mit dem Finger.Indignation, der Unwille. Indignation druckt indeßden Begriff stärker aus; und wir müssen daher da, woes darauf ankommt, ihn in seiner ganzen Stärke mie-de rzu-