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Zweiter Band (1844)
Entstehung
Seite
226
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behaupten kannst. Du hast folgendes Edikt erlassen, als sich ein Bür-ger, Namens Trouillet, deine Unterweisung zu kritisiren erlaubte:

Nachdem man im Rathe die weisen Prediger des Wortes Gottes ver-nommen, nämlich Meister Wilhelm Farell und Peter Viret, und nebstihnen den wohlansehnlichen Meister Johann Calvin und Meister JohannTrouillet, die in ihren Reven und Gegenreden oft über diechristlicheUnterweisung" des genannten Herrn Calvin gesprochen und Alles wohlerwogen haben, beschließt und erkennt der Rath, nachdem er Alles wohlvernommen und verstanden hat, daß das genannte Buch derUnter-weisung" des genannten Herrn ein gutes und heiliges Werk sei; daßseine Lehre die heilige Lehre Gottes sei, daß man ihn für einen gutenund wahren Lehrer der Stadt halten solle, und daß von setzt an füralle Zukunft Niemand es wagen solle, gegen das genannte Buch, oderdie heilige Lebre zu reden. Wir gebieten Allen, sich an diesen Befehlzu halten. Mittwoch, am neunten November des Jahres Tausend fünfhundert und zwei und fünfzig."

Es gab Schriftsteller, welche verblendet genug waren, daß sieCalvin zu rechtfertigen suchten; von allen Flecken aber haftet dasBlut am festesten. Man zeigt auf dem Schlosse Blois heute noch dieStelle, welche Guise röthete, als er unter dem Dolche Heinrich III.fiel. Es ist nicht lange her, daß der Pastor Jakob Vernet in GenfHerrn von Chapeaurouge bat, er möchte ihm den Prozeß des Ser-vetus mittheilen. Herr von Chapeaurvuge, der Staatssecretär, über-reichte die Bittschrift dem Nathe, der sie zurückwies. Herr Vernetbestand auf seiner Bitte.Er wollte beweisen," sagt Herr Galiffe,daß man dem Servct für sein Geld einen Rock und Linnenzeug nichtverweigert haben würde." Der Syndicus Calandrini antwortetedem Pastor. Dieses Schreiben ist im Besitze des Herrn Galiffeund man kann dasselbe lesen im dritten Bande der genealogischenNotizen:

Mein Herr und geliebtester Vetter!

Der Rath, welcher für gut findet, den peinlichen Prozeß gegenServetus nicht veröffentlichen zu lassen, will nicht, daß er irgend Je-manden, wer er auch sei, ganz oder zum Theil mitgetheilt werde; und derStand eines Literaten ist nicht geeignet, in dieser Hinsicht eine Begün-stigung zu erhalten. Das Benehmen Calvin's und des Rathes, bekanntdurch die Bemerkungen zur Geschichte von Genf, ist der Art, daßman wünschen muß, es möge Alles in tiefer Vergessenheit begrabenbleiben. Calvin ist nicht zu entschuldigen; Servet hat ihm das Licht