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Der Perrinsche Prozeß begann am 20. September und währte biszum 5. November 1547. Unter den Zeugen, welche gegen dasHaupt der Libertiner auftraten, sah man auch Bonnivard, welcher seitzwanzig Jahren alle Rollen spielte und heute auf niederträchtige An-gebereien hin von Calvin eine Ruhe erkaufte, die er hätte glorreichermachen können. Dieser alte Soldat der Freiheit, ganz gebeugt vonden Ketten in Chillon, ließ sich herbei, an die Tafel der Richter zusitzen, deren Ohr ein Verhör wie das folgende anhören konnte:
1) Seit wann er verhaftet sei, und ob er die Ursache seinerHaft kenne.
2) Ob er nicht Bürger und Rath der Stadt sei, die Verordnun-gen und Gesetze des Rathes kenne, der durch Gottes Vorsehung an-geordnet und von der Gemeinde Genf ratificirt sei, dem Jedermann inallen erlaubten Dingen gehorchen müsse, während die Zuwiderhandeln-den Strafe verdienen.
3) Auf welchen Uebermuth und welche Gewalt hin er am letztenDiensttage, den 20. dieses Monats September 1547 die gewöhnlicheRathssitzung unberufen unterbrochen habe, da er sich aus demselbenRathe zurückgezogen habe.
4) Auf welche Autorität hin er zu einem gewissen Bramet, dender Rath berufen habe, um ihn in der Versammlung zu hören, wie csdie Ordnung erheische, solche Reden gesprochen habe, wie: Zurück, daer ihn dann auch in der That durch seine Anmaßung zurückgewiesenhabe, den hierüber gegebenen Verordnungen entgegenhandelnd.
5) Ob er nicht gesagt habe, wenn man den Franz Faber unddie Frau des genannten Jnguisiten ins Gefängniß setze, und sie durchdie Stadt führe und schleppe, könnte er es nicht ertragen, er würdesich selbst dafür rächen und Gott würde ihm bei dieser Rache behilflich sein.
6) Durch welche Mittel er eine solche Rache vollziehen wollte,und welches seine Anhänger seien.
7) Auf welche Veranlassung er am genannten Tage mchreremaleund wiederholt den Rath unterbrochen habe, mit den Worten: „ihrhabt mir befehlen lassen, in das Gefängniß zu gehen; ich werde abernicht hingehen," unter heftigen Drohungen und andern Unziemlichkeiten,und ob das nicht eine arge Empörung gegen den Magistrat sei, welcheStrafe verdiene.
8) Ob er früher nicht gesagt habe, daß er in Genf drei Wochenlang ein türkisches Pferd gehalten und das Panzerhemd getragen habe,um drei Personen von Genf zu tödten: er solle erklären, ob er einen