sensbisse, und brachte es dahin, daß die Strafe verändert wurde. DerBeschluß lautete: „Johann Rosct verdiente mit dem Strange hingerichtetzu werden, der Rath läßt ihm aber Gnade widerfahren. Er wird durchdie Stadt gepeitscht, am Fuße mit einer eisernen Kette angethan und sozu zehnjährigem Gefängniß abgeführt. Nach dieser Zeit hat er, beieiner Strafe von 200 Gulden oder Thaler Geldbuße, für die er Gewährleisten muß, Zeitlebens Stadtarrest zu halten."
Diese Qualen und Strafen hatten in Genf alle Herzen aufgebracht;aber man trocknete seine Thränen, denn wenn man sie gezeigt hätte,wäre man bei Calvin angegeben worden. Es waren einige Verse inUmlauf gebracht worden, in welchen Richter und Henker dem ZorneGottes überantwortet wurden. Die Polizei nahm die Verse in Beschlagund bezeichnte einige derselben als höllis ch e Ketzer ei cn. Man setztedrei Bürger in's Gefängniß, weil man sie im Verdacht hatte, daß sicsich mit religiösen Poesien beschäftigten. Colladon, welcher sie auf dieFolter brachte, verurtheilte sie nach seiner Gewohnheit „zur Todesstrafe."Die Dichter wurden nicht getödtet, sondern nur verurtheilt, mit einemStrohwische in der Hand Kirchenbuße zu thun und die ketzerischen Gesängezu verbrennen.
Da Colladon nicht daran glaubte, daß Gott vermöge seiner Barm-herzigkeit die Sünder retten wolle, behandelte er seine Gefangene alsVerdammte. Wenn sie sich weigerten, ihr Verbrechen einzugestehcn,sagte er, der Finger des Satans zeige sich; er ließ den Schuldigenniederreißen und unterwarf ihn einer neuen Folter, in der Ueberzeugung,der Teufel sei unter den Haaren des Leidenden versteckt.
Hoffet nicht, daß Calvin für das Opfer um Mitleid flehe. Wenner in die Löwengrube steigt, welche man die Nntersuchungskammernennt, geschieht es nicht, um dem Henker zu sagen: „es ist genug,"sondern um kaltblütig an Bullinger zu schreiben: „Alle Dinge, die täg-lich verbreitet werden, zu widerlegen, wäre unendlich. Man breitet aus,daß Unglückliche durch Torturen gezwungen worden sind, falsche Dingein dem Gefängnisse zu bekennen, die sie nachher zurückgcnommen haben.Ich gestehe, daß die Vier, die gestraft worden, als es zum Todeging, etwas in ihrem Bekenntnisse geändert haben; aber ob es wahr-scheinlich sei, daß von ihnen das Mindeste erzwungen worden sei,mögest du aus der Sache selbst entnehmen." Erkennt ihr den Schüler
1) Ilegistres äo la vilte.