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und äußerern Verhältnisse in den neuen isolirten Gemeinden nichtleicht möglich. Am Wenigsten ist von einer solchen Harmoniebei den lutherischen Gemeinden sichtbar. Jede Gemeinde ordneteihre kirchlichen Angelegenheiten ganz nach Belieben und unab-hängig von jeder höheren kirchlichen Behörde; von Klassen undProvinzen zeigt das 16. Jahrhundert noch wenig Spuren. Nurda, wo die Communication der Gemeindcvorstände leicht war,vereinigten sich mehrfach die einzelnen Kirchen zu einem Mini-sterium, unter einem aus der Mitte der Geistlichen gewähltenJnspector oder Superintendenten. Bei der reformirten Ge-meinde sieht man bedeutend mehr Streben nach Einheit in Glaubenund kirchlichem Leben. Dieß kam daher, weil sie sich auf Anre-gung der vielen hier eingewanderten reformirten Flüchtlinge viel-fach untereinander verbanden, um auf dem Wege freundschaftli-cher Besprechung und Vereinbarung eine kirchliche Einigkeit zuerzielen. Zu diesem Zwecke wurde am Niederrhcin die ersteSynode zu Wesel gehalten, 1568. Hier wurden die Grund-prinzipien für den Organismus der niedcrrheinischcn Kirchen be-stimmt. Näher wurden die leitenden Grundsätze für die Verfas-sung der reformirten Kirchen in diesen Gegenden auf einer spä-tern Synode zu Emden, 1571, dargelegt. Hier wurde alsLehrbuch für die deutschen Kirchen dieses Bezirkes der Heidelber-ger Katechismus angeordnet. Es ward verordnet, daß jedeWoche Consistorium von Predigern, Aeltesten und Diakonen ge-halten werde; die benachbarten Kirchen sollten sich zu Klassenzusammeuthun und alle drei oder sechs Monate Klassikalsynodenabhalten; jährlich sollten sie zu einer Provincialsynodc zusammenkommen.