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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
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nand zu Passau (July 1552) vornehmlich mit Herzog Moritzgeschlossenen Vertrag einzuwilligen. Hierin war bestimmt:Noch-mals sollen auf einem innerhalb eines Jahres zu haltendenReichstage die Religionsangelcgenhciten zu christlicher Vcrgleichnnggcbrackt und solche Einigkeit der Religion durch alle Stände desheil, Reichs und seiner Majestät ordentliches Zuthnn befördertwerden. Mittler Zeit werde weder der Kaiser, noch die Chur-fiirsten, Fürsten und Stände einen Stand der augsburgischenConfession wegen der Religion vergewaltigen, überziehen, be-schweren oder verachten, sondern jeden derselben bei seiner Reli-gion und seinem Glauben ruhig bleiben lassen." In gleicherWeise versprechen auch die der augsburgischen Confession ver-wandten Stände gegen die andern, welche der alten Religio»anhängig sind, sich zu verhalten, bei Vermeidung der im Land-frieden festgesetzten Strafen.') Durch diesen Vertrag war mannoch wenig von der Stelle gerückt, auf der man sich in Betreffder Neligionsangelegenheiten so lange bewegt hatte. Denn nachdem damaligen Stande der Dinge war auf keine Weise zu er-warten, daß durch einen Reichstag die Einigkeit hergestellt würde;der alte zwieträchtige, zweifelhafte Zustand für beide Parteienwürde durch die Erfolglosigkeit eines Reichstages wieder herbei-geführt worden sein. Für diesen Fall suchte man die durch denVertrag bestimmte Lage der Dinge durch einen Nebenvortrag zusichern. Dieser enthielt die Bestimmung, daß, wenn auch lueVergleichung auf dem angegebenen Wege nicht erfolgen würde,nichts desto weniger obgemcltcr Friedstand in kräftigem Beständebis zu endlicher Vergleichung verbleiben sollte. Auch diese Be-stimmung half noch des Kaisers Mißmuth und Ueberdruß erhöhen,und die Verdrießlichkeit darüber, daß er nicht absah, wie er jeden so heiß ersehnten Frieden herstellen könne, bestimmte ihn,sich selbst von aller Theilnahmc an weitcrem Vcrsöhnungswerkezu enthalten und seinem Bruder, dem römischen Könige Ferdi-nand, volle Macht und Gewalt für diesen nächsten Reichstag zu

!) Llei.Ia» I, XXIII, p. 4t!I.