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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
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Es seien diese Vorgänge hier nur angedeutet. Wer sich für dieDinge näher interessiert, findet Material in den Zeitschriften undJahrbüchern der Genossenschaftsverbände.

Es ist ein gewiß hoch zu bewertendes Zeichen der Kraft desdeutschen Genossenschaftswesens, daß alle diese Vorgänge das Ge-nossenschaftswesen in seinen Wurzeln nicht erschüttern konnten,daß vielmehr die Genossenschaften, die soeben noch sich in rechtkritischen Situationen befunden, die Belastungsprobe des Juli 1914gut überstehen konnten. Freilich kam dem Übergang von der Friedens-wirtschaft zur Kriegswirtschaft zugut, daß der deutsche Geldmarktbei Ausbruch des Krieges sich in einer für diesen Vorgang verhältnis-mäßig günstigen Verfassung befand. Es war nicht mehr die Kredit-spannung wie um die Wende des Jahrhunderts. Infolge der Depressionhatte sich eine starke Geldflüssigkeit bemerkbar gemacht auch beiden Kreditgenossenschaften. Diese waren finanziell gerüstet.

Die Kriegskrisis hatte ihren Höhepunkt erreicht in den Tagenvom 25. Juli — 8. August 1914 1 ). Kaum war die Mobilmachung be-endigt, trat Beruhigung ein. Die ersten großen militärischen Erfolgebesorgten das Weitere. In wenigen Wochen (um die Mitte des August)hatte ein fast normal zu nennendes wirtschaftliches Leben wiedereingesetzt.

Schwieriger gestalteten sich bei Ausbruch des Krieges die Ver-hältnisse für die Baugenossenschaften. Nicht lange vor demKrieg hatte sich der preußische Minister für öffentliche Arbeiten ver-anlaßt gesehen, durch einen starken Eingriff in die Selbstverwaltungder Baugenossenschaften, den seinem Bessort unterstellten Bau-genossenschaften gewisse Bichtlinien zu geben. Mit dem Erlaß vom11. Mai 1912 werden einige Winke im Interesse einer gesunden Entwick-lung der Baugenossenschaften gegeben. Der Erlaß hebt die Wichtigkeitsachkundiger Leitung hervor und erklärt es insbesondere da, wo dasUnternehmen durch Grunderwerb, Straßenanlagen, Baufluchtfragen usw.verwickelt wird, für unerläßlich, daß zur Leitung Männer berufenwerden, die die für diese Berufe erforderlichen Fähigkeiten un-zweifelhaft besitzen. Den in der Leitung mit wichtigen Geschäftenbetrauten Staatseisenbahnbeamten soll nötigenfalls durch angemesseneEntlastung im Dienst die genügende Zeit für eine wohlüberlegte Füh-rung der Geschäfte der Baugenossenschaft gegeben werden. Den Bau-genossenschaften soll ein unbeteiligter höherer bautechnischer Be-

*) Dr. Meyer, Genossenschaften und Kriegsstatistik. StatitistischoErhebungen bei den Genossenschaften des Allgemeinen Verbandes der aufSelbsthilfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,e.V. Berlin 1917.