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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
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Genossenschaften gebildet haben, bei denen die Vermögensbildungeine minimale ist und bleiben muß, dann werden wir mit Fug undRecht die Gründung solcher Genossenschaft als Genossenschafts-spielerei zu bezeichnen berechtigt sein, wobei noch in Betrachtkommt, daß aus einer derartigen Spielerei schwere wirtschaftlicheGefahren sich entwickeln können. Und es ist beachtenswert, daßauch insbesondere in den statistischen Publikationen der PreußischenZentral-Genossenschafts-Kasse auf die Gefahren hingewiesen wird.Da ist sehr lehrreich die folgende Zusammenstellung, die sich aufdas Jahr 1903 bezieht; es haben 57o/ 0 der Kreditgenossen-schaften mit unbeschränkter Haftpflicht und 43 o/ 0 d er Kredit-genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht einen Geschäftsanteilunter 20 M. 46 o/ 0 aller Genossenschaften beruhen auf einem GcSchäftsanteile unter .10 M., 21/g % aller bestehenden Genossen-schaften beruhen auf einem Geschäftsanteil unter 1 M.f Dannaber übersteigt bei 12 o/ 0 der Genossenschaften mit beschränkterHaftpflicht die Haftsumme den Geschäftsanteil um das 50 fache bisüber das tausendfache. In den „Mitteilungen der Preußischen Zen-tral-Genossenschafts-Kasse" heißt es weiter: „Bedrohlich wird aberdas sehr hohe Vielfache, zumal wenn die Haftsumme hoch, darGeschäftsanteil niedrig ist. Wenn die Haftsumme das 300-,das 500-, ja das lOOOfache des selbst niedrigen Geschäftsanteilesvon 1 M. oder 50 Pfennig erreicht oder überschreitet, so kann jafreilich auch dann noch alles in guter Ordnung und ohne wirt-schaftliche Gefährdung der Mitglieder ablaufen; aber es wird dochanscheinend die Grenze überschritten, die für die Genossenschaft,verständigerweise so gezogen werden muß, daß der genossen-schaftliche Zusammenschluß nicht zur Belastung mit unverhältnis-mäßigem Risiko führt!" Ganz gleiche Ergebnisse zeigen die kürz-lich erschienenen „Mitteilungen zur deutschen Genossenschafts-statistik für 1906". Bei der vor einigen Jahren zusammengebroche-nen Friedeberger Verbandskasse begnügte man sich für den Ge-schäftsanteil mit einer Einzahlung von einigen Mark, die Haftsummeauf den Geschäftsanteil betrug 10000 M. Zwei Berliner Verbands-'kassen sind bekannt, von denen die eine 12 und die andere 7 Mit-glieder hatten, und bei diesen beiden Genossenschaften waren 478Geschäftsanteile mit einer Haftsumme von 956 000 Mark gezeichnet.Bei der Provinzial-Genossenschafts-Kasse in Posen muß, nach demGeschäftsbericht der Kasse für 1904, es Mitglieder gegeben haben,die eine Haftsumme von 500000 Mark übernommen hatten. Beider Verbandskasse des Bundes der Landwirte beträgt der Geschäfts-anteil 20 M., die Haftsumme 1000 M. Ein Mitglied dieser Verbands-