Druckschrift 
Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
Seite
83
Einzelbild herunterladen
 

_________________________________________________________________ 83

Delitzschschen Vorschußvereinen warnten. Die Kassen hatten einenausgesprochen politischen Charakter. So heißt es in einer Bekannt-machung über die Gründung der Vorschußkasse zu Rothenburg:„Jeder zuverlässige, d. h. zahlungsfähige Mann, resp. jeder mitzahlungsfähigen Giranten, erhält ohne weiteres Geld. Dazu wird aberjedem einzelnen eröffnet, daß wir nur mit konservativen LeutenGeschäfte machen. Die nächste nicht konservative Abstimmung —öffentliche oder kommunale — schließt unfehlbar eine Prolongationdes Wechsels aus. Wir haben hiervon schon gute Erfolge genhabt..." Ludolf Parisius hat in den Blättern für Genossenschafts-wesen eingehend über diese Unternehmungen berichtet, die alle zu-grunde gegangen sind. Auch in der heutigen Zeit tauchen ähnlicheGründungen immer noch auf. So wurde in einer Berliner Zeitungvon dem Berliner Spar- und Darlehnsverein Nordwest im Februar1901 berichtet: „Der Verein nimmt als Mitglieder nur Angehörigekonservativer Bürgervereine auf." (Vgl. Crüger, „Einführung in dasGenossenschaftswesen", S. 72.)

Der ethische und soziale Wert der Genossenschaft ist bei der-artigen Unternehmungen in sein Gegenteil verkehrt. Die Verquickungder wirtschaftlichen Aufgabe der Genossenschaft mit der Politik ist.stets bedenklich, mag es sich auch um nationale Aufgaben handeln.Wenn eine Kreditgenossenschaft z. B. ein Mitglied ausschließt, weiles verdächtig ist, nicht königstreu zu sein, so kann eine derartigeFürsorge für das Wohl des Vaterlandes zur Pflege des Denunzianten-tums führen. Schon aus diesen Erwägungen heraus müssen daherauch jene Bestrebungen als verfehlt erscheinen, die heute daraufhinabzielen, aus den Erwerbs- und Wirtschaftsg'enossenschaften natio-nale Organisationen zur Förderung des Deutschtums zu schaffen.

Am 9. Juni 1888 verschickte der Geheime Regierungsrat undvortragende Rat im Staatsministerium, früherer Landrat des KreisesHanau, Freiherr v. Broich, an seine „Vertrauensmänner" ein Pro-gramm, in dem er für die Begründung eines sozialreformätorischenGenossenschaftswesens eintrat und sich dafür auf die KaiserlicheBotschaft vom 17. November 1881 berief. Es war dies der Anfangdes sozialreformätorischen Genossenschaftswesens, das elend zu-sammenbrach, dessen Tendenz und Grundgedanken aber schließlichdoch die Grundlage der späteren staatlicherseits erfolgten Förde-rung des Genossenschaftswesens geworden sind. (Vgl. Crüger, „Ein-führung in das Genossenschaftswesen", S. 140 ff.) Der Grund-gedanke des sozialreformätorischen Genossenschaftswesens war:„Zentralisation der Genossenschaften unter einer Zentralbank, vonder aus das Land mit einem Netz von Genossenschaften über-