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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
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geordnetenhause in der Session von 1863 von dem Anwalt der Ge-nossenschaften eingebracht ist, nicht mehr entgegenstehe, sonderndahin zu wirken suche, daß derselbe zum Gesetz erhoben werde.

II. Die auf Selbsthilfe beruhenden Genossenschaften der obenbezeichneten Art, namentlich die Konsumvereine und Produktiv-genossenschaften, aber auch die Vorschuß- und Kreditvereine er-freuen sich schon gegenwärtig lebhafter Beteiligung der Fabrik-arbeiter; diese Beteiligung nimmt von Tag zu Tag einen erfreu-licheren Aufschwung; demselben stehen keine anderen Hinder-nisse entgegen, als die zu I. aufgeführten.

III. Alle Versuche der Staatsregierungen, die auf Selbsthilfeberuhenden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften überhauptoder innerhalb einzelner Berufsklassen durch positive Eingriffe derStaatsgewalt fördern zu wollen, müssen als unbedingt schädlichzurückgewiesen werden."

Gleich darauf nahm die Kommission zu der Frage Stellung;das Ergebnis der Diskussion war:

,„1. Die Genossenschaften können ihrer Natur nach namentlichauch unter den Fabrikarbeitern Eingang finden;

2. am meisten geeignet dazu sind: a) die Konsumvereine,b) die Sparvereine, c) in weiterer Folge die Produktivgenossen-schaften ;

3. die Staatsregierung hat auch gegenüber den Genossen-schaften, an welchen Fabrikarbeiter sich beteiligen können, keineandere Stellung einzunehmen als diejenige, welche in der zur vor-stehenden Frage beschlossenen Resolution empfohlen worden ist."

B<ei i Beratung des preußischen Genossenschaftsgesetzes imHerrenhaus im Jahre 1867 brachte Kleist-Retzow einen Antrag ein,daß zur Förderung des Genossenschaftswesens die Errichtung einerStaatsbank mit zwei Millionen Talern beschlossen werden sollte.Der Antrag wurde von den Vertretern der Regierung als „kommu-nistisch" bekämpft. Inzwischen hatte Lassalle aus der KöniglichenSchatulle Mittel zur Gründung einer Produktivgenossenschaft inReichenbach erhalten. Nur ein Jahr hat die Genossenschaft be-standen, dann waren die Gelder verloren.

Wagener und seine Freunde hatten in der Kommission von 1865die Schulze-Delitzschschen Genossenschaften bekämpft. Als sie hier-mit keinen Erfolg hatten, beschlossen sie, Konkurrenzunternehmungenins Leben zu rufen. Sie riefen als Zentrale die GewerbebanjkH. Schuster & Cie. ins Leben und gründeten eine Anzahl Vorschuß-kassen als Aktienkommanditgesellschaften, indem sie die Gewerbe-treibenden vor der unbeschränkten Haftpflicht bei den Schulze-