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Im engsten Zusammenhang mit den Grundsätzen für die Gewinn-verteilung steht die Pr.eisbe messung im Verkehr der Ge-nossenschaft mit den Mitgliedern. Wir haben ihre Be-deutung oben insbesondere für Molkereigenossenschaften und Maga-zingenossenschaften (§§ 10 und 11) hervorgehoben. Für daa Schick-sal der Baugenossenschaft entscheidend ist die .Mietenkalkulation,um so mehr, -weil eine Sanierung einer Baugenossensshalt größereSchwierigkeiten bereitet, wie die Sanierung irgendeiner anderenGenossenschaft, und die Mitglieder erwarten gegen MieLsleigerunggeschützt zu sein.
Über die Heranziehung möglichst verschiedener Berufsartenzu der einzelnen Genossenschaft, wo dies mit dem Betrieb irgendvereinbar ist, haben wir uns bereits ausgelassen. Ehlers hat in den„Kreditgenossenschaftlichen Problemen" den Nachweis erbracht, umwieviel günstiger die Liquidität einer Genossenschaft steht, die sichnicht allein auf den Kreis der Landwirte beschränkt. Die Zeit derGründung von Handwerker-Kreditgenossenschaften ist vorbei. Heuteist man wohl allgemein der Überzeugung, daß eine Kreditgenossen-schaft, die sich allein auf Handwerker beschränkt, niemals zur Ent-wicklung gelangen kann. Neuerdings streben einige Haus- undGrundbesitzervereine die Gründung besonderer Hausbesitzer-Kredit-genossenschaften an. Ein vollkommen verkehrtes, sogar im höchstenGrade gefährliches Unternehmen. Der Hausbesitzer, der kreditfähigist, wird am ehesten sein Kreditbedürfnis bei der alle Berufsklassenumfassenden Kreditgenossenschaft befriedigen können.
Für die Konsumvereine und Bohstoffgenossenschaften dürftehier noch hervorzuheben sein die Notwendigkeit der Feslhaltungdes Grundsatzes der Barzahlung. Scharfe Trennung zwischenKreditinanspruchnahme und Warenbezug erscheint auch für denHandwerker überaus wichtig. Insoweit er sein KrediLbedürfnis be-friedigen will, hat er sich an die Kreditgenossenschaft zu wenden;es ist verfehlt, den Kredit bei der llohstoffgenossenschaft in Anspruchzu nehmen, schon weil diese, abgesehen von dem mit der Kredit-gewährung verbundenen Bisiko, des Betriebskapitals verlustig geht,dessen sie bedarf, um ihrerseits nicht den Kredit in Anspruchnehmen zu müssen. Was von den gewerblichen Bohstoffgenossen-schaften hier gesagt, gilt auch von den landwirtschaftlichen Boh-stoffgenossenschaften. Die Organisation der letzteren ist naturgemäßeine viel einfachere, sie hat kein Warenlager zu führen, sie kenntim voraus den Bedarf ihrer Kunden. Für die gewerbliche Rohstoff-genossenschaft dürften als wichtigste Grundsätze gellen:
„Es ist nach erfolgter Gründung darauf hinzuwirken, daß an-