Druckschrift 
Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
Seite
59
Einzelbild herunterladen
 

__________________________________________________________ 59

den Produktivgenossenschaften können jene Unternehmungen gezähltwerden; in denen die Arbeiter und Angestellten nicht bloß Anteilam Gewinn, sondern auch an der Leitung infolge philanthropischerGesinnungen der Unternehmer erlangt haben. Man kann hier vonWohlfahrtsproduktivgenossenschaften sprechen. Zu den Produktiv-genossenschaften zählen auch jene, deren Grundlage wesentlich daskapitalistische Interesse ausmacht. Es sind Genossenschaften, ge-gründet von Unternehmern, um höhere Erträgnisse aus ihrem Kapitalzu erzielen. Das sind Gesellschaften, bei denen die genossenschaft-liche Form wohl nur gewählt ist, weil sie als Rechtsform sich geradeam besten zu eignen schien. Auch die Produktivgenossenschaften,bei denen es sich um Nebengewerbe der Landwirtschaft handelt,könnten, wie wir gesehen haben (§ 11), ebenso gut, häufig besser,eine andere Gesellschaftsform als die Genossenschaft wählen. Zuden Unternehmerproduktivgenossenschaften sind zu zählen die Brau-genossenschaften, die meist aus den Eigentümern derjenigen Grund-stücke der betreffenden Städte bestehen, auf denen sogenannte Brau-gerechtsame ruhten. Es sind dies Unternehmerproduktivgenossen-schaften. Oft muß Art und Geschäftsbetrieb genauer erforscht werden^um den Charakter der Genossenschaft zu erkennen. Es gibt genossen-schaftliche Buchdruckereigenossenschaften, bei denen es sich umHerausgabe einer Zeitschrift handelt, wo auch nur die Form derGenossenschaft' aus irgend welchen Zweckmäßigkeitsgründen gewähltist. Auf der gleichen Stufe stehen die Konsumentenproduktiv-genossenschaften. Es sind dies meist Bäckereigenossenschaften, beidenen Konsumenten die Genossenschaft gebildet haben, unter be-sonders günstigen Bedingungen Brot für sich herzustellen. Wennman will, könnte man bei diesen Genossenschaften auch von Werk-genossenschaften sprechen, indem man sich anlehnt an die alte Dorf-einrichtung mit dem gemeinschaftlichen Backofen. Die Produktiv-genossenschaft im eigentlichen Sinn des Wortes muß zur Aufgabehaben, die Lage der Angehörigen der arbeitenden Klassen (Hand-werker [§ 11] oder Arbeiter) zu verbessern. In ihrem Betriebe sindin erster Linie die Mitglieder der Genossenschaft als Arbeiter be-schäftigt. (Vgl. über die Einteilung Häntschke: „Die gewerblichenProduktivgenossenschaften in Deutschland", 1894, S. 2 ff.)

In dem Abschnitt, der das Genossenschaftswesen und das Hand-werk (§ 11) behandelte, wurden bereits die Schwierigkeiten er-wähnt, die der Errichtung und Entwicklung einer Produktiv-genossenschaft der Handwerker entgegenstehen. Noch weit größersind die Schwierigkeiten bei der Produklivgenossenschaft der Ar-beiter. Nur in ganz vereinzelten Fällen sind solche Genossenschaften