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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
Seite
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allein den Gewerbetreibenden die Möglichkeit bietet, jene Maschinen-kraft zu verwerten, in deren Benutzung nicht in letzter Reihe dasÜbergewicht der Fabrik über den handwerksmäßigen Betrieb beruht.

Die Absatzgenossenschaft oder Magazingenossen-schaft ist jene Genossenschaft, deren Zweck es ist, dem Handwerkerdie Möglichkeit zu bieten, die Ware, die er herstellt, dem Publikum,zu zeigen und tarn Kauf anzubieten. Gerade in letzter Zeit istwieder viel die Rede davon gewesen, daß die Magazingenossenschaftdas Mittel für den Gewerbetreibenden bietet, wirksam der Konkurrenzdes Warenhauses entgegenzutreten. Man verwechselt hierbei leichtverschiedene Genossenschaftsarlcn. Die Genossenschaft, die ge-wissermaßen die Grundlage des Bazarunternehmens abgeben soll,müßte sich im wesentlichen darauf beschränken, ein Gebäude zuerwerben, dessen einzelne Lokalitäten den Mitgliedern zum Sonder-betrieb ihres Gewerbes zur Verfügung gestellt werden. Bei dieserGenossenschaft bleibt jeder Gewerbetreibende selbständig, und derMagazingenossenschaft liegt im wesentlichen nur ob die gemein-schaftliche Verwaltung der Läden. Ganz anders die echte Magazin-genossenschaft. Sie führt zum einheitlichen Verkaufslager der ander Genossenschaft beteiligten Mitglieder, die an diese ihre Warenabliefern. Und nun orgeben sich gerade hier eine Reihe von Schwie-rigkeiten, von deren glücklicher Lösung Wohl oder Wehe der Ge-nossenschaft abhängen. Nach folgenden Grundsätzen wird derGeschäftsbetrieb der Magazingenossenschaft am besten veran-schaulicht :

Bei der Gründung ist die Bedürfnisfrage und die Lebensfähigkeitzu prüfen, die Mitwirkung einiger erfahrener, zur Geschäftsleitunggeeigneter Personen sicher zu stellen und nur, wenn diese Fragenaller Voraussicht nach bejaht werden können, ist zur Gründung zuschreiten.—Es ist nach erfolgter Gründung darauf hinzuwirken, daßanfänglich der Geschäftsbetrieb innerhalb der durch die tatsächlichenVerhältnisse bedingten Grenzen gehalten wird und erst allmählichHand in Hand mit dem Wachsen des eigenen Betriebskapitals einenimmer größeren Umfang annimmt. — Liegt die Notwendigkeit vor,ein geeignet ausgestattetes Verkaufslokal zu unterhalten, so ist auchdie Bildung eines möglichst hohen eigenen Kapitals unbedingt not-wendig. — Erzeugnisse, deren Absatz vom Geschmack des kaufen-den Publikums abhängig ist (Möbelbranche), sollen in der Regelnicht käuflich (zu Eigentum) durch die Genossenschaft erworbenwerden. Der Verkauf der Genossenschaft für die Mitglieder sollvielmehr in Kommission geschehen. Wenn die Verhältnisse es er-fordern und die Mittel der Genossenschaft es gestatten, ist eine mäßige