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wie die landwirtschaftlichen. Schon bei den letzteren haben wirgesehen, daß die Einfachheit der Organisation und des Geschäfts-betriebes aufhört, sobald die Landwirte für die Genossenschaft nichtmehr allein als Berufsgenossen in Betracht kommen, sondern wennKonkurrenzrücksichten für die Entschließungen der Mitglieder derGenossenschaft bestimmend werden. Viel schroffer tritt dies noch imHandwerk hervor, wie wir in den folgenden Abschnitten sehen werden.
Doch geben wir auch wie bei dem landwirtschaftlichen Genossen-schaftswesen der Reihe nach, prüfen wir die einzelnen Genossen-schaftsarten.
Auch hier ist von entscheidender Bedeutung die Kredit-genossenschaft, die allerdings in mannigfaltigerer Art tätig seinmuß, um den Kreditansprüchen des Gewerbetreibenden zu genügen.Über ihre Vorläufer vgl. Baer „Vorgeschichte der Kredit-Gen." (Hei-delberg 1907).
Von dem Gedanken, Sonderkreditgenossenschaften für die Hand-werker zu gründen, ist man heute wohl allgemein abgekommen. DieÜbertragung des Raiffeisenschen Systems auf die Kreditgenossen-schaft für das Handwerk hat sich als um so verfehlter ergeben, alsman den Handwerkerkreditgenossenschaften eine vollkommen unzu-reichende Kreditbasis gab, indem man nicht auch die dem Raiff-eisenschen System fast durchweg eigene unbeschränkte Haftpflichtder Mitglieder übernahm. So mußten diese Handwerkerkredit-genossenschaften alsbald auch Mitglieder anderer Berufsarten zu-lassen, um lebensfähig zu werden, oder sie siechten dahin.
In neuerer Zeit ist viel die Rede von der Beleihung von Hand-werkerforderungen. Auch mit diesem Gegenstand haben sich dieSchulze-Delitzschschen Kreditgenossenschaften befaßt, verschiedeneGenossenschaften haben diesen Geschäftszweig eingeführt, jedochhat sich gezeigt, daß kaum ein nennenswertes Bedürfnis dafür vor-handen. Der Handwerker kann wenigstens nach den zurzeit gelten-den gesellschaftlichen Anschauungen nicht eine Forderung, die erz.B. an einen Beamten für einen gelieferten Anzug oder für gelieferteStiefel hat, zum Einzug an ein Kreditinstitut abtreten, ohne daß er'Gefahr läuft, den Kunden zu verlieren. Anders liegt es mit dem Ein-zug von Außenständen im Großhandel. Hier ist heute schon dieserEinzug vielfach üblich, wie die bei den Kreditgenossenschaften vor-kommenden nicht akzeptierten Wechsel zur Genüge beweisen.
Ob in vollem Umfange heute der Gewerbetreibende von derKreditgenossenschaft bereits Gebrauch macht, soll dahingestelltbleiben. Man spricht oft davon, daß die Abhängigkeit des Hand-werkers vom Lieferanten ein Hindernis für die Gründung von Roh-