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Grundriss des deutschen Genossenschaftswesens
Entstehung
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sonenkorporatives Band den Verein zusammenhält und die Ver-mögensgemeinschaft nur als Ausfluß und Annex der Personen-gemeinschaft erscheint", und Huber: „Die materielle Signatur derAssoziation kann nicht nur Hand in Hand mit sittlichen und geistigenBestrebungen gehen, sondern es gehört eben eine solche Verbindungsogar durchaus zu der vollen Signatur der Assoziation."

Man braucht die Bedeutung des Genossenschaftswesens nicht zuüberschätzen, wenn man behauptet, daß für Landwirtschaft, Hand-werk und Kleinhandel die genossenschaftliche Organisation das wirk-samste Mittel bietet, von der Vervollkommnung der Technik für deneigenen Betrieb Nutzen zu ziehen. Mittels der Genossenschaft werdendie Vorteile des Großbetriebs Gewerben zugeführt, die in ihrer Iso-liertheit niemals dieselben für sich gewinnen können. Dazu kommtdann noch die erzieherische Einwirkung auf die Mitglieder.

Allerdings ist neuerdings durch die staatliche Förderung desGenossenschaftswesens der Charakter desselben wesentlich beein-flußt, und zwar hat besonders die soziale Seite Einbuße erlitten.Das vielfach bis auf ein Minimum zurückgeführte wirtschaftlicheRisiko in Verbindung mit der staatlichen Förderung des Genossen-schaftswesens hat die ideale Begeisterung und die verständnisvolleBeteiligung der Masse, die als zum Wesen der Genossenschaft gehörigbetrachtet werden müßte, ganz bedeutend abgeschwächt, wenn nichtsogar aufgehoben.

Die gebräuchlichste Einteilung der Genossenschaften ist die indistributive und produktive, und zwar nach ihrer Wirkung. § 1 desGenossenschaftsgesetzes zählt sieben Gruppen auf, jedoch nur als Bei-spiele für die Anwendung der Genossenschaft. Bei der heutigen Ver-breitung des Genossenschaftswesens auf allen Gebieten ist einescharfe Einteilung kaum möglich. Der erheblichste Hinderungsgrundist aber, daß der Firma der Genossenschaft nicht immer der Gegen-stand des Unternehmens angesehen werden kann, und daß der imStatut bezeichnete Gegenstand des Unternehmens keineswegs immersich mit der Wirklichkeit deckt. In der Praxis beruht heute dieEinteilung auf folgenden 18 Gruppen, nämlich:

1. Kreditgenossenschaften, 2. Rohstoffgenossenschaften, gewerb-liche, 3. Rohstoffgenossenschaften, landwirtschaftliche, 4. Warenein-kaufsvereine, 5. Werkgenossenschaften, gewerbliche, 6. Werkgenossen-schaften, landwirtschaftliche, 7. Genossenschaften zur Beschaffungvon Maschinen usw., 8. Magazingenossenschaften, gewerbliche,9. Magazingenossenschaften, landwirtschaftliche, 10. Rohstoff- undMagazingenossenschaften, gewerbliche Rohstoff- und Magazin-