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hältnissen emporgearbeitet, waren bedeutende Gelehrte und Schrift-steller. Bei Huber findet sich, wie Munding in dem Vorwort zu. den von ihm herausgegebenen „Ausgewählten Schriften" bemerkt,„eine liberal-aristokratische Grundstimmung". Wahre Frömmigkeitwar Huber eigen. Neigung und Erziehung drängten ihn zur konser-vativen Partei. Verschieden in Abstammung, Erziehung und Nei-gungen hat doch Huber Schulze-Delitzsch's Tätigkeit lange Jahrehindurch aufs lebhafteste unterstützt, allerdings meist nur durchschriftstellerische Arbeit. Organisatorisch konnte Huber nicht wirken.So energisch Schulze bei seinen Assoziationen das demokratischeElement vertrat, war Huber mehr ein Freund der „latenten Asso-ziation". Vollkommen gleicher Meinung waren beide Männer inder Festhaltung des Prinzips der Selbständigkeit der Genossenschaft.Huber hatte das Genossenschaftswesen in England kennen gelernt.Ging Schulze zunächst von den Genossenschaften der Handwerkeraus, so hatte Huber mehr die Genossenschaften der Arbeiter imAuge. Hieraus erklärt sich mancher Streit zwischen Schulze undHuber. Die Grundgedanken Hubers sind schwer zu erfassen, sodaß später sich sowohl die unbedingten Anhänger der Selbsthilfe aufHuber berufen konnten, wie auch jene, die die Staatshilfe als Er-gänzung zur Selbsthilfe herangezogen haben wollten. Durch eineIndiskretion des Herausgebers der Deutschen Gemeinde-Zeitung,Dr. Hermann Stolp, wurde ein Brief Hubers bekannt, in dem ersich in gehässiger Weise über Auffassungen Schulze-Delitzsch'säußerte. Es war dies um so auffallender, als er wiederholt Schulzegegenüber die wärmste Anerkennung über seine Bestrebungen aus-gesprochen und immer versichert hatte, daß der verschiedene poli-tische und kirchliche Standpunkt ihn nicht hindere, den WerkenSchulzes vollauf gerecht zu werden. In der Stellungnahme zur Haft-pflicht der Genossenschaften, die später behandelt werden wird,kam die verschiedene Auffassung der beiden Männer besonders scharfzum Ausdruck. Schulze forderte das unbedingte Festhalten an derunbeschränkten Haftpflicht mit Rücksieht auf die ganze Entwick-lung des Genossenschaftswesens; Huber trat für die Zulassung derbeschränkten Haftpflicht ein in der Annahme, daß bei deren Geltungden Konsumvereinen und Produktivgenossenschaften ein ergiebigeresTätigkeitsfeld zur Verfügung stehen würde. Die Verschiedenheit derAnschauungen über das Wesen der Genossenschaft der beidenMänner trat bereits in den Thesen hervor, die Huber im Jahre 1856dem Congres de bienfaisance über das genossenschaftliche Prinzipder arbeitenden Klassen vorlegte, und in der Ablehnung Schulzes,aul diesem Kongreß, auf dem belgische und französische Mitglieder