Zwanzigſter Abſchnitt.333oder für ehrlich, noch für erlaubt halte, vornehmlich„bei dieser Gelegenheit, da Melitus mich der Gottlosig-„keit anklagt. Denn wenn ich durch meine Bitten euch„für mich einnähme, und euch bewegte, euern Eid zuverletzen, so wäre es unläugbar bewiesen, daß ich euch„lehrte, nicht an die Götter zu glauben; ich würde dann,„selbst indem ich mich vertheidigte, meinen Gegnern Waf-ofen wider mich in die Hände geben, und selbst bewei-sen, daß ich keine Gottheit glaube. Aber ich bin sehrpfern von solchen bösen Gedanken; ich bin fester über-„zeugt vom Daseyn Gottes, als meine Ankläger, und so„überzeugt, daß ich mich Gott und euch überlasse,„damit ihr so über mich urtheilen möget, wie ihr es für„euch selbst und für mich am besten findet.Sokrates sprach diese Rede mit festem unerschrocke-nem Tone; seine Miene, seine Bewegungen und Geber-den waren nicht die eines Angeklagten; er schien derHerr seiner Richter zu seyn, mit solcher Zuversicht undGröße der Seele sprach er, ohne jedoch das Geringste vonder ihm natürlichen Bescheidenheit zu verlieren. Alleinso geringe und nichtswürdig auch die Gründe gegen ihnwaren, so war doch die Parthei seiner Gegner mächtiggenug, ihn schuldig zu finden. Wahrscheinlich war derTod dieses Gerechten schon früher beschlossen, und dieKlagen über Verachtung der Götter nur der Vor-wand, um das Urtheil durch die Form des Rechtes zu be-schleunigen. Sein ununterbrochen standhafter Wandelnach den Vorschriften einer hartnäckigen Tugend, welcheihm in vielen Fällen das Ansehen eines Sonderlings gab,und ihn bewog, sich allem dem zu widersetzen, was erfür ungerecht oder den Gesetzen zuwider hielt, ohne ir-gend auf Zeiten oder Personen Rüksicht zu nehmen,hatte ihm viel Neid und Uebelwollen zugezogen.Durch das erste Urtheil erklärten die Richter denSo⸗
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