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1 (1821)
Entstehung
Seite
68
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Geschichte der Griechen,63Führung weniger Fähigkeiten erforderte, wurden durchdas Loos vergeben.In den Gerichtshöfen, wo über die Streitsachender Bürger entschieden wurde, hatten die neun Ar-chonten den Vorsiz. Um jedoch den Einfluß zu mindern,den die Gewalt derselben auf das Volk haben konnte,ſezte Solon feſt, daß eine Berufung an eine höhererichterliche Stelle statt finden sollte. Dieser höhereGerichtshof bestand größtentheils, vielleicht auch gänzlichaus Männern aus der vierten Klasse der Bürger.Diese Klasse wurde durch Solons Gesez, daß Jeder-mann ohne Unterschied sich zu den Richterstellen meldenkönne, für den Verlust entschädigt, den sie durch dieAusschließung von den einträglichen Würden und Aem-tern des Staates erlitt; die drey ersten Klassen derBürger wurden durch diese Maasregel in mancher Hin-sicht von der Klasse der Armen abhängig, da von die-sen die Entscheidung ihrer Angelegenheiten geschah.So wurde das Gleichgewicht zwischen den verschiedenenStänden hergestellt; die Richter wurden nicht besoldet,bis Pericles, der den Launen des gemeinen Volks zuAthen schmeichelte, die weise Verordnung Solons abän-derte, und jedem Richter für seine Gegenwart bey jederSizung drey Obolen (beyläufig 12 Kr.) aus dem öffent-lichen Schaz bezahlen ließ.Um diesen Einrichtungen Festigkeit zu verschaffen,übertrug Solon die Aufrechthaltung derselben dem Areo-pagus, einem Gerichtshofe, der schon lange durch seineEinsichten und Unpartheilichkeit das Vertrauen des Vol-kes besas. Dieser Gerichtshof war eigentlich derWächter der Staatsverfassung, er führte das Amt desSittenrichters über alle Bürger, und leitete dieselbennicht nur auf der Bahn ihrer Pflichten, sondern auchauf dem Wege der Sittlichkeit und des Anstandes. DieArchonten wurden nach einer strengen Prüfung Mit-glie-