Druckschrift 
1 (1821)
Entstehung
Seite
67
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Siebenter Abschnitt.67auch nebst den vorgetragenen Gesezen, über Krieg, Frie-den, Bündnisse, Auflagen, und überhaupt über allewichtigen Angelegenheiten des Staats durch die Mehr-heit der Stimmen entschieden. Um jedoch die Menge,die oft selbst den Gegenstand nicht genau kannte, inihrem Urtheil zu leiten, wurden aus jeder der vier Ge-meinden, in welche damals Attika getheilt war, hun-dert Männer erwählt; diese waren eigentlich die Stell-vertreter des Volkes. Jedes Gesez, jede Angelegen-heit des Staates wurde diesen Stellvertretern, die manden Senat nannte, zur Untersuchung und Erörterungvorgetragen. Hierauf wurde der Gegenstand der all-gemeinen Versammlung des Volkes zur Entscheidungvorgelegt. Man sprach hierüber öffentlich, aber dieRedner, denen es erlaubt war, zuerst zu sprechen, muß-ten über fünfzig Jahre alt seyn, und hierdurch suchteSolon die Gefahr der Uebereilung des Beschlusses zubeseitigen, die durch die ersten Eindrüke junger feuri-ger Redner auf das Volk entstehen konnte. Ausser-dem war verordnet, daß kein Redner auftreten durfte,dessen Lebenswandel nicht ohne Tadel war. Jeder Bür-ger konnte den Redner gerichtlich verfolgen, der sichder genauern Prüfung seines sittlichen Betragens zuentziehen gewußt hatte.Die Obrigkeiten und Staatsbeamten lies Solonallein aus den reichen Bürgern wählen. Er theiltedas ganze Volk in vier Klassen. Wer ein Einkommenbesaß, das dem Werthe von fünfhundert attischen Maa-sen (Medimnus) an Korn, Wein oder andern Produk-ten des Landes gleich kam, wurde in die erste Klasseeingetragen; zur zweiten Klasse wurden 300, zur drit-ten 200 Medimnen erfordert. Alle übrigen Bürgerwaren in der vierten Klasse. Diese letzte war von allen öf-fentlichen Aemtern ausgeschlossen. Die ersten Beamtenwurden jährlich durch Wahlen erneuert, die Aemter, derenFüh-E 2