Druckschrift 
2 (1808) F - Z
Entstehung
Seite
276
Einzelbild herunterladen
 

Usur

Usur

Util

276 Usag

was legen, sich auf etwas steifen oder stützen. Hey-nah sagt im Antibarbarus:Pressen muß man fürurgircn üblich zu machen suchen." Noch finde ich nicht,daß man es weiter gethan hat, als daß man zuweilensagt, dieser Ausdruck muß nicht zu sehr gepreßt, d. inicht zu strenge genommen werden. Wenn man ttxvtss(Ap. Gesch. 10, 4Z.) zu sehr preßt. Thieß. Ich-mußdoch gestehen, daß ich in diesem Falle lieber sagen möch-te, wenn manes zu genau oder zu strenge nimmt,allenfalls auch, wenn man zu sehr darauf drückt.

Usage da monde (spr. Uesage Mongd'), die Welt-kenntniß. Dis paßt aber nicht immer. In folgendemZusammenhange glaubte ich Weltgebrauch dafür sagenzu müssen:Ein solches furchtsames und ängstliches We-sen, welches gewöhnlich die Folge einer knechtischen Er-ziehung und einer gänzlichen Unbckannlschaft mit demWeltgebrauche ist." Theophron.

Usance (spr. Uesangß'), der Gebrauch , das Herkommen.Es wird auch für Uso gebraucht. S. dieses.

Uso, die an einem Handlungsplatze übliche Zahlungsfristbei Wcchselgeschäften; die Wechselfrist. Ein Platz gehthierin von dem andern ab; an jedem gilt eine beson-dere Frist. S. Terminologie für die Handlung. Leipz.1792.

U 8 acapkm, die Erwerbung durchs Vcrjahrungsrecht.Nutz-erwerbung, welches Kinderling dafür vorge-schlagen hat, scheint mir dunkel zu sein.

Usucapiren, in der Rcchtsfprache, das Verjahrungs-recht ausüben, d. i. etwas aus dem Grunde, daß maneS schon eine gewisse Reihe von Jahren hindurch ruhigin Besitz gehabt hat, für sein Eigenthum erklären.

Usuell, üblich, gebräuchlich, herkömmlich.Erweiseihnen alle herkömmliche Höflichkeiten." Theophron.

Usufructuarius, der Nutznießer. S. Usus fructus.

Usura, der Zins oder die Zinse. Usurarum usurae,der Zins von Zins, mit Einem Worte der Zinsenzinsoder die Zinsenzinse.

Usurpanz, das herkommen, die Gewohnheit.

Usurpation, die rechtswidrige oder widerrechtliche Be-fltznehmung. Ich schlug zwar in der Preisschrist Ge-waltraub, d. i. Raub durch Gewalt, dafür vor, erin-nerte aber auch zugleich, daß sich im O. ein Wort fin-de, welches dafür gebraucht zu werden verdiene, näm-lich , Ermächtigung. Ich habe dieses Wort seitdem voneinigen unserer ersten Schriftsteller wirklich gebraucht ge-funden:Die Lonstitmion (Verfassung) ist durch die ge-setzwidrige Ermacytigung des Directvriums so gut als ver-nichtet." Wie land. Andere haben Machtraub dafürversucht, welches dem von mir vorgeschlagenen Gewalt-raub schon deswegen vorzuziehen ist, weil es eine Sil-be weniger hat. Den Usurpator oder Usurpateurkönnte man also den Ermachtiger und den Machtrau-ber nennen. Der erste Name ist der allgemeinere, der

für jeden paßt, welcher sich, sei's welcher Sache eswolle, unrechtmäßiger oder ungesetzlicher Weise anma-ßet; der andere paßt für die Usurpateurs in Großen,d. i. für diejenigen, welche sich auf solche Weise derStaatsgewalt oder der Herrschaft über ein ganzes Landoder Volk bemächtigen. Krhnenamnaßer, welches inBaumgartens Britt.Biograph, vorkommt, ist sehrschwerfällig. Auch braucht der Gegenstand einer Usur-pation gerade kein Königreich oder keine Krone zu sein.Thronräuber, welches Heynatz dafür angesetzt hat,klingt zwar besser, paßt aber auch nicht für alle Fälle,sondern nur für diejenigen Machträuber, welche sich ei-nes Königreichs ermächtigen. Eben dieser Einwurf findetauch gegen Reichsdieb Statt, welches Schubart inder Chronik dafür versuchte.

Usurpator. S. Usurpation.

Usurpiren, sich einer Sache ermächtigen. S. Usurpa-tion. Heynatz macht (in dem Antibarbarus) überdas Wort ermächtigen.folgende Bemerkung:Campesagt: ermächtigen werde im £>. D. für usurpiern, undErmächtigung für Usurpation gebraucht. Dis ist mitEinschränkung zu verstehen: denn kein Oberdeutscher sagt:er ermächtigt sich des Reichs, obgleich sich der Regie-rung oder der Oberherrschaft ermächtigen vorkomint,wo es aber mchrcntheils nichts mehr sagen will, alsanmaßen." Meine Antwort hieraus ist: I. wenn mansich der Regierung oder der Oberherrschaft ermächtigensagt, so ist nicht abzusehen, warum man nicht auch soll-te sagen können: sich des Reichs, des Zepters, derKrone ermächtigen. In beiden Fällen heißt es: sichmit Unrecht oder ohne Befugniß bemächtigen. 2. An-maßen selbst, wofür es dort nur gebraucht werden soll,hat ja eben diese Bedeutung, und es ist ja (S. A d.)ganz gebräuchlich zu sagen: sich fremde Güter oderfremder Güter anmaßen, sich des Zepters anmaßen,d. i. sich diese Dinge widerrechtlich zueignen. Wenn al-so ermächtigen nichts mehr sagen will, als anmaßen,warum sollte man es nicht auch hier dafür gebrauchendürfen?

Usus, der Gebrauch. Ex usu, durch Uebung, aus Ge-brauch, nämlich etwas wissen oder können. In usu sein,gebräuchlich sein.

Ususfructus oder Usufructus, der Nießbrauch oder Ge-nießbrauch, die Nutz-oder Fruchtnießung. Daher Usu-fructuarius, der Nießbraucher, Fruchtnießer oderFruchtgenießer. O.D. Von dem ersten sagt Ad.DasZeitwort nießbrauchen und das Hauptwort Nießbrau-cher kämen selten vor, ob sie gleich eingeführt zu wer-den verdienten."

Utensilien, die Geräthschaft.

Uterini, leibliche Geschwister von mütterlicher Seite.

Utile, das Nützliche, der Nutzen.

Utilität, die Nützlichkeit, und die Nutzbarkeit. Das er-ste deutet auf Nutzen, den eine Sache hat, das andere

auf