Resc'
Rese
Reqa
Requete (svr. Rekelt'), die Bittschrift.
Requiriren. Dieser Ausdruck wird besonders in der ge-richtlichen Sprache gebraucht, wenn eine Obrigkeit dieandere, der sie nicht zu befehlen hat, auffodcrt, ihr ineiner Rechtssache, hülfliche Hand zu leisten. Man kannansuchen oder ansuchend ausfodern dafür sagen. AlleObrigkeiten werden um Rechtshülfe (in auxilium ju-ris) angesucht. Es erging eine ansuchende Auffodcrungan u. s. w. In der Sprache der Neuftanken heißt requi-riren oder in Requisition fepen so viel als in Be-schlag nehmen, ausschreiben, oder mit dem Degen inder Hand bitten, daß man dieses oder jenes liefere.
Requisit, die letzte Silbe gedehnt, Lat. Requisita, die
. Erfodcrniß. Im N. D. sagt man sodcrn, im O. D.fordern. Da nun die eine Mund-art nicht mehr Rechteals die andere hat, so erkläre ich mich da, wo sonstkein Entschcidungsgrund obwaltet, für diejenige, wel-che das wohlklingendste liefert. Nun ist aber fordernharter als fodern; folglich ziehe ich dieses jenem vor,und schreibe daher auch Erfodcrniß, nicht Erforderniß.
Requisition, i. das Ansuchen; 2. der Beschlag, dieLieferung. Man hatte alle Pferde des Orts in Beschlaggenommen (in Requisition gesetzt). Die Stadt soll mitandern Lieferungen (Requisitionen) verschont werden.
Requisitiousschreiben oder Requisitoriales, nämlich li-terae, ein Ansuchungsschreibcn, von einer Obrigkeitan die andere.
Res nullius, etwas herrenloses, ein herrenloses Ding odereine herrenlose Sache. „Dinge, welche herrenlos (resnullius) sind." R ü d i g e r s Lehrbegriff des Vernunft-rechts. Res facti, eine Thatsache. Res integra, ei-ne Sache, in unverändertem Zustande. Die Sache istnoch unveränderten Standes.
Reseontriren. S. Scontriren.
Rescontro. S. Scontro.
Rescribiren, wird in der Kanzeleisprache von einer H 5 -hcrn Stelle (Collegio) gebraucht, wenn dieselbe imNamen des Königes oder Fürsten an Untergeordneteschreibt, diese mögen nun einzelne Personen, oder eineuntergtordnete Stelle fein. Die untergeordnete Stelleberichtet an die vorgesetzte höhere; diese rescribirt anjene. Ich weiß kein anderes Wort, als zurückschreibendafür vorzuschlagen. S. Rescript.
Rescript, das Schreiben einer höhern Stelle an Unter-geordnete , wofür ich Rückschreiben vorschlage. Man un-terscheidet in den Kanzeleien, wenigstens in einigen (S.Beiträge zur weitern Ausbild. der Deutschen SpracheIV, 170.) Rescript, Resolution und Anschreiben.Das Rescript ergeht an Untergeordnete, das Anschrei-ben an nicht Untergeordnete. Jenes redet in der zwei-ten Person der Mehrzahl (Ihr), dieses in der drittenPerson der Mehrzahl (Sie) an. Die Resolution unter-scheidet sich von dem Rescripte dadurch, daß der, an dem
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die Schrift gelangt, nicht geradezu angeredet, sondernihm in der dritten Person der Einzahl etwas bekanntgemacht wird, z. B. dem N.N. wird hicmit unvorent-halten, daß fein Ansuchen bcwandten Umständen nachnicht genehmiget werden kann u. s. w. In Deutschenkönnte man nun Rückschreiben, Anschreiben und Be-scheid (zuweilen auch Verfügung) dafür sagen.
Reservat, Lat. Reservatio, der Vorbehalt oder Rechts-vorbehalt. Reservatio mentalis, der geheime Vorbe-halt, wofür Wächter in den Sagen der Vorzeit denAusdruck Sinnrückhalt gebildet hat: „Fraulein, euer
Vormund ist ein Pfaff; ihr könntet Sinnrückhalte vonihm gelernt haben." Wer nicht weiß, welche Ausdeh-nung die heiligen Vater von der Gesellschaft Jesu demgeheimen Vorbehalte in der Sittenlchre gaben, wahr-scheinlich noch jetzt geben: der findet in den Werkendeö sehr vcrehrlichen P. Sanchez folgende ungcmeindeutliche Erklärung darüber: II est permis d’user determes ambi gus en les faisant entendre en miautre sens qu’on ne les entend soi-meme. Oupeut jurer quon tia pas fait wie chosc, quoi-qiion Cait falte efsectivement , en entendant ensoi-meme; qu’on ne l’a pas faile uu certairijour, ou avant qu’on fut ne. Cela est fortcommode en beaucoup derenCoiltres, et esttou-jours juste , quand cela est necessaire pour lasante, Chonneur ou Le bieri. Part. 2.-üb. 3. cap.6. n. 13. Das heißt auf Deutsch: „Es ist erlaubt,zweideutige Ausdrücke zu gebrauchen, und sie andersverstehen zu lassen, als man sie selbst versieht. Mankann schwören etwas nicht gethan zu haben, was mandoch wirklich gethan hat, wenn man nur dabei denkt,daß man es nicht an diesem oder jenem Tage, odernicht vor seiner Geburt gethan habe. Das ist bei vielenGelegenheiten überaus bequem, und allemahl gerecht,wenn es zur Erhaltung der Gesundheit, der Ehre,oder des Vermögens nöthig ist." Und solchen Sitten-lehrern leihen manche christliche Fürsten noch jetztihr Ohr, wenn sie die verhaßten Aufklärer, welche dieseso überaus bequemen Grundsätze nicht gelten lassen wol-len, als Empörer und Aufwiegler bei ihnen anschwär-zen.'!! O achtzehntes Jahrhundert! Mit welchen Schand-flecken bezeichnet vollendest du deinen Lauf! —Reservatis reservandis , mit Vorbehalt dessen, wasvorbehalten werden muß.
Reserve, der Rückhalt. Ein Corps de reserve ist einUnterstützungsheer. Zur Reserve, zur Nachhülfe, zurUnterstützung, zum Rückhalte.
Reservireu, vorbehalten. Reservist, zurückhaltend. Ichhabe auch gehalten dafür gefunden: „Marie war stummund gehalten." G. W. K. Starke. Dieses halten,für zurückhalten, chat auch Göthe in Hermann undDorothea:
Dd 3 Eilig