Priu
Priv
Priv
Prob
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che so viele Seiten oder Winkel haben, als der Um-fang rechtläufige Vier-ecke hat, — eine Ecksaule. Bur-sa. Er fügt hinzu, daß er diese Verdeutschung ausArchimedis Kunstbücher rc. aus dem Grichischen indas Hochdeutsche übersetzt von Johanne ChrifiophoroSturmio, Nürnberg 16/0. genommen habe.
Prius, das Erste oder Erstere. Es wird dem Posterius,d. i. dem Letzten oder Letztem oder Folgenden, entge-gengesetzt. Man kann daher auch das Vorhergehendedafür sagen. Ohne ein Vorhergehendes ist kein Folgen-des, und ohne ein Folgendes kein Vorhergehendes denk-bar. Ueber die Bcfugniß, der Erstere und der Letzterezu sagen, wird noch gestritten. Der verneinende Theilgründet seine Behauptung auf die Unmöglichkeit, sich et-was zu denken, welches erster als das Erste oder letz-ter als das Letzte wäre.
Privat. Dieses zu vielerlei Zusammensetzungen gebrauchteBeiwort laßt sich bald durch häuslich geben, z. B. seinöffentliches und häusliches Leben; bald durch geheimoder besonder, z. B. eine geheime oder besondere Anhö-rung, Unterredung, für, Privat-audienz; bald durchZusammensetzungen mit Haus und Familie, z. B. dasHaus- oder Familienvermögen des Fürsten ; bald durchamtlos, unbcamtet oder amtfrei, z. B. er lebte amt-Los (als Privatmann) an diesem Orte, er blieb unbe-amtet, er lebte daselbst als ein amtfreier Mann. Hey-natz hat auch außer-amtlich, welches für Privatleben,Priyatgesprach u. s. w. paßt.
Privatim, ingeheim, besonders. Ein Collegium pri-vatim oder privatissime lesen, heißt, eine Vorlesung,nicht für jedermann, sondern nur für einige, oder nurfür einen allein halten.
Privation, die Beraubung, die Entbehrung. „An Ent-behrungen gewöhnt/'' W i e l a n d.
Privatisiren, amtlos leben, unbeamtet sein. Da aberdiese Ausdrücke unentschieden lassen, ob jemand keinAmt habe erhalten können, oder ob er keins habe an-nehmen wollen : so habe ich für diesen letzten Fall amt-frei leben vorgeschlagen; und z. B. die Brief-aufschrift:an N. N. privatisirenden Gelehrten in N. durch:amtfreien Gelehrten in N. zu verdeutschen gerathen.
Privative, ausschließlich, z. B. er besitzt die Jacht indiesem Gehölze ausschließlich. Gewöhnlich hört und lie-fet man in solchem Zusammenhange ausschließend, wel-ches hier aber eben so unrichtig ist, als wenn jemand:er hat mir schreibend st. schriftlich, gemeldet, ssagenwollte.
Privet, das heimliche Gemach, der Abtritt.
Privilegiren , ein Vorrecht ertheilen. Man hat sowol be-vorrechtigen als bevorrechten dafür in Umlauf zu brin-gen gesucht. Das erste scheint den Vorzug zu verdie-nen; denn da das einfache rechten nicht Rechte habenbedeutet, so kann auch berechten nicht Rechte geben,
folglich auch bevorrechten nicht Vorrechte geben aus-drücken. Berechtigen hingegen ist für Rechte ertheilenschon längst allgemein üblich; also können und müssenwir auch bevorrechtigen für privilegiren oder Vorrech-te ertheilen, sagen. Privilegirte also sind Bevorrech-tigte ; nicht Bevorrechtete, wie Förster in Vollnep'sRuinen sie nennt; auch nicht Dorrechtige, wie sie imBcrl. Archiv r/yL. Sept. S. 209. genannt werden.Denn ein Privilegirter ist nicht einer, der (seiner Na-tur, seinem Wesen nach) Vorrechte hat, dem Vorrech-te eigen sind (welches die Endsilbe ig in Vorrcchtigausdrucken würde), sondern einer, dem man Vorrechtegegeben, verliehen oder ertheilt hat.
Privilegium, das Vorrecht; ■— gratiosum, ein ge-schenktes; — onerosum, ein erkauftes. Oft verstehtman unter Privilegium auch die schriftliche Ausferti-gung einer erhaltenen Erlaubniß oder Freiheit; unddann heißt es Freiheiks- oder Erlaubnißbrief, Frei-heitsurkunde.
Pro. Dieses Lat. Wort, welches für bedeutet, hat in derSprachmengcrci eine wichtige Rolle gespielt, und spieltsie noch. Pro N. N., schreibt der Handlungsbediente,wenn er etwas für oder im Namen seines Herrn aus-fertiget. Pro und contra, sagt man, statt für undwider. Sich pro insolvent oder gar pro insolven-do erklären, soll heißen, erklären, daß man nid.it be-zahlen könne, oft ganz einerlei mit sich für einen Be-trüger erklären. Pro Saldo, heißt es in den Rechnun-gen der Kaufleute, wo zum Abschlüsse, stehen sollte.Pro mortuo und pro prociigo erklären, wird in derDcutschlateinischen Kanzeleisprache für verständlicher odergar für zierlicher gehalten, als einen für todt oder füreinen Verschwender erklären. Pro rata, nämlich par-te, empfangt oder gibt der Deutsche, wo er verhalt-nißmaßig empfangen oder geben, d. i. den ihm gebüh-renden Antheil erhalten, oder den ihm obliegenden Bei-trag leisten soll. Pro continuatione schickt der Buch-händler seinen Kunden die folgenden Theile eines Wer-kes, also zur Fortsetzung. Pro primo, secundo, ter-tio u. s. w., erstens, zweitens, drittens. Erstlich sollteman, weites nicht sprach-ähnlich ist (kein Mensch sagtzweitlich, drittlich u. s. w.) veralten liessen. Man sieht,wie entbehrlich uns in allen diesen Fällen das Lateini-sche Pro und seine undeutschcn Gefährten sind.
Probabilismus, die Gültigkeit des Meinens, d. i. „derGrundsatz, daß die bloße Meinung, eine Handlung kön-ne wol recht sein, schon hinreiche, sie zu unteinehmen."Kant. Es war dieses ein Lehrsatz der Jesuiten, wel-che demselben zufolge behauvteccn, daß der Rath oderAusspruch eines gelehrten und angesehenen Mannes, z.B. eines Jesuiten, hinreichend sei, eine an sich unrecht-mäßige Handlung zu einer rechtmäßigen zu machen.
Probable (spr. probohl), wahrscheinlich.
Probabiiität, die Wahrscheinlichkeit.
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