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freilich voraus, daß jener Leibnitzifche Ausdruck, Land-wort, schon gebräuchlich geworden sei. Sollte er daSnicht werden, so könnte man Landschaftswörtcrbuch,auch Krciswörterbuch dafür sagen. Reß hat Gauwör-terbuch, Kinderling Bezirkwörterbuch dafür vorge-schlagen. Allein jenes würde für viele, welche das ver-altete Gau, Landschaft, nicht kennen, unverständlichsein; dieses aber ist hart und schwerfällig. Uebrigenshätte R i chey sein Hamburgischcs Idioticon füglichWörterbuch derHamburgischen Sprech-art nennen kön-nen. Dann würde auch der Ungclehrte gewußt haben,wovon die Rede wäre.
Idiotismus , die Sprach-eigenhcit, nicht Sprach-eigen-thum, welches Heynatz dafür hat.
Idol, das Götzenbild, der Abgott. Götze und Abgottwerden von einigen dahin unterschieden, daß dieses ei-nen unechten falschen Gott, jenes hingegen das Bilddesselben bezeichnen soll.
Idololater. Es ist ein Ucbclstand in unserer Sprache,daß wir mit dem Worte Abgötter sowol die Mehrzahlvon Abgott, als auch den Anbeter eines falschen Got-tes bezeichnen. Wir könnten dieser Unbequemlichkeit ab-helfen, wenn wir von dem ehemahls üblichen Zeitworteabgöttern, für Abgötterei treiben, das Sachwert Ab-götterer für Idololatra bildeten. In einigen Schriftendes XV. Jahrhunderts findet sich Abgöttercycr daftir,von Abgötterey abgeleitet. S. Lechz. Crit. Bcitr. St. 28.S. 662 . Allein die Ableitung Abgöttercr von abgöt-tern ist der Achnlichkeitsrcgcl gemäßer.
Idololatrie, die Abgötterei, der Götzendienst; dis letzte,wenn die Abgötterei in Bilderdienst besteht.
Idylle, ein Schäfer - oder Hirtengedicht.
Ie ne sais quoi — das: Ich weiß nicht was. Sie hatin ihrem ganzen Wesen ein gewisses Ich weiß nichtwas, wodurch sie Aller Herzen au sich zieht.
Ietton (spr. Jetlong, das I als ein gelindes sch ausge-sprochen), ein Rechenpfennig, Spiclpfcnnig.
Ignorant, ein Unwissender, ein Stümper.
IgnoranL, die Unwissenheit, und Unkunde. Göthehatauch Unkenntniß dafür versucht.
Ignoriren, heißt zwar unwissend sein, oder etwas nichtwissen; allein man verbindet den Nebenbegriff des ab-sichtlichen Nichtwissens oder der Schein-unwissenheitdamit. In den meisten Fällen wird nicht wissen wol-len dafür gesetzt werden können; z. B. der Vorgesetztewill die Vergebungen seines Untergebenen nicht wissen■—er ignorirt sie. Ein eigenes Wort dafür fehlt unsnoch. Entmisten, welches Heynatz dafür versuchte,konnte keinen Beifall finden, weil die Vorsilbe ent inden meisten damit zusammengesetzten Wörtern auf eineBewegung von einem Orte deutet, und daher nicht miteinem Zeitworte verbunden werden kann, welches eineinnere, nicht in Bewegung übergehende Handlung be-zeichnet. Mertian (in der Allgem. Sprachlehre.
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Vraunschw. 1796) hat umrissen dafür zu sagen ge-wagt: „Einzelne Dinge, welche der gute Sprachge-
brauch, bei dessen Quelle er lebte, ihm nicht unzuwes-sen (zu ignoriren) erlaubte." Da wir schon dasWcch-sclwort unwissend für ignorunt haben: so ist freilichnicht abzusehen, warum wir nicht das ganze Zeitwort,wozu jenes gehört, die ganze Abwandlung durch, soll-ten gebrauchen, und also auch unwissen für ignoriren.sagen dürfen. Dennoch aber möchte ich nicht der erstesein, der ich unweiß, du umvußtest u. s. w. sagte. Undwenn man dis nun auch, ohne daß es auffiele, sagenkönnte, welches doch kcincsweges der Fall ist: so wür-de unwissen doch immer nur so viel als unwissend seinoder nicht wissen, kcincsweges aber auch den Nebcn-bcgriff des Angenommenen oder Verstellten , den wirmit ignoriren nun einmahl verbinden, zugleich mitausdrucken. Nicht wisseil wollen bleibt also, meinesWissens, bisjctzt noch der einzige Deutsche Ausdruck,den wir dafür setzen können.
Illata, daS Eingebrachte (nämlich Heirathsgut).
Illativ- „So heißen in der Sprachlehre zwei Sätze, diein einem solchen Verhältnisse zu einander stehen, daßder zweite aus dem ersten folgt, also folgernde Sätze;so auch gewisse Conjunctiouen oder Bindewörter, wel-che den zweiten Satz (als Folge) mit dem ersten (alsdem Grunde) verbinden, also folgernde Bindewörter,z. B. Ich sehe die Unmöglichkeit dieses Unternehmens,ich gebe es daher auf." Stutz. Aber folgernde Sätze,wären Sätze, welche folgern. Dis thun aber nicht dieSätze selbst, sondern derjenige, der sie macht. Ich däch-te also lieber, Folgerungssatze, oder Folgesätze, illa-tivi articuli.
Illegal, bedeutet 1. ungesetzlich, d, j. was durchs Ge-setz nicht vorgeschrieben ist; und 2. gesetzwidrig oderwiderrechtlich, d. i. was einer ausdrücklichen Vorschriftdes Gesetzes zuwider ist.
Illegalität, die Ungesetzlichkeit und die Gesetzwidrigkeit.
Illegitim, ungesetzlich, und von unehelichen Kindern ge-braucht, unehelich.
Illiberal, heißt in Allgemeinen alles, waS den Neigun-gen und der Handlungsart eines freien, d.i. edlen Men-schen zuwider ist; und in Besondern, unfreigebig, un-mild, ungütig, unedel, ungroßmüthig.
Illicite, unerlaubter Weise, zur Ungebühr.
Illimitilt, uneingeschränkt, unbegranzt, ungemessen.
Illiquide, noch nicht aufs Rcinc gebracht, unbcrichti-get; z. B. eine solche Rechnung.
Illiteratus, ein Ungclehrter.
Illudiren, 1. verhöhnen oder verspotten; 2. ausweiche:»oder vereiteln.
Illuminat , bedeutet zwar in Allgemeinen einen Aufge-klarten; man denkt aber dabei nicht au diesin, son-dern versteht darunter (wenigstens in Deutschland) einMitglied des von W c i s h a u p t'e n errichteten, von der
Baier-