528 Die Römer in der Zeit der Umwälzungen und der Bürgerkriege.
niß, nach welchem das Reich unter seine drei Söhne vertheilt werdensollte, theils wegen aufrührerischer Bewegungen der Juden, die dieRömer von Syrien aus mit Mühe unterdrückten, theils wegen desVerzuges, der durch das Nachsuchen der römischen Bestätigung entstand,nicht sogleich zur Vollziehung. Abweichend von dem Vermächtnissemachte Augnstus eine neue Vertheilung. Das Land diesseits des Jor-dans zerfiel nach einer Eintheilung, die sich im Laufe der Zeit nament-lich durch die Entstehung des samaritischen Stammes gebildet hatte, indrei Theile, Judäa, Samaria und Galiläa. Judäa entspricht hinsicht-lich seiner nördlichen Begrenzung ungefähr dem ehemaligen KönigreicheJuda, reicht im Westen bis an das Meer, im Osten bis an den Jordanund das todte Meer, und im Süden, da es das Land der bis in dasGebiet des Stammes Juda vorgerückten Edomiter, Jdumäa, mit umfaßte,bis an die Wüsten des steinigen oder peträischen Arabiens. Samariaumfaßt die ehemaligen Gebiete von Ephraim, Jsachar und das westlicheGebiet von Manasse. Der noch übrige Theil, damals größtenteils vonnichtsüdischer Bevölkerung bewohnt, die Gebiete von Ascher, Sabulonund Naphtali, bildete das Land Galiläa. Das ostjordanische Land hießdas jenseitige oder Peräa und im Einzelnen bezcichnete Peräa im enge-ren Sinne den Theil südlich des Flusses Jabok, Batanäa und Gauloni-tis die nordwärts darauf folgenden, endlich Auronitis, Trachonitis undJturäa die östlich von Batanäa und Gaulonitis gegen die syrische Wüstehin gelegenen Theile. Diese Gegenden vertheilte Augustus so, daß vonHerodes' Söhnen Archelaus nicht als König, sondern als Ethnarch,Judäa und Samaria, Philippus und Herodes Antipas unter dem Namenvon Tetrarchen, der für kleine abhängige Fürsten in den östlichen Län-dern üblich war, der eine Batanäa, Trachonitis und Jturäa, der andereGaliläa und Peräa erhielten, wobei das nicht besonders genannteGaulonitis in einer der übrigen Landschaften enthalten gewesen seinmuß. Am frühesten erreichte die Herrschaft des Archelaus ihr Ende,da auf Klagen der Juden Augustus ihn nach der allobrogischen StadtVienna an der Rhone verwies und sein Reich unter den Statthaltervon Syrien stellte. Dieser ließ es durch einen Procurator oder Land-pfleger verwalten, der seinen Sitz in Cäsarea hatte, aber vermöge derWichtigkeit, die Jerusalem für das Land besaß, sich auch oft dort auf-hälten mußte. So war der Theil des Landes, der jetzt noch allein alsJudenland gelten konnte, auch ein unmittelbarer Bestandtheil des römi-schen Reiches geworden. Es wurden nun von den Römern die Hohe-priester eingesetzt und die bisher an die Könige gezahlten Steuern wurdennun von römischen Zollpächtern erhoben, die, vermöge ihrer auch schonin anderen Provinzen bekannt gewordenen Weise, den Juden so ver-haßt wurden, daß ihnen deren Geschäft als ein verruchtes galt. Die