Die Römer in der Zeit der Umwälzungen und der Bürgerkriege. 461
Die Römer in der Zeit der Umwälzungen und derBürgerkriege.
1. Auf die Zeit der großen Eroberungen folgt eine Zeit der Um-wälzungen. Die Schroffheit des Gegensatzes, der zwischen den beidenTheilen der Bürgerschaft bestand, führte zu dem Versuche, durch Ab-änderung bestehender Einrichtungen der Menge Hülfe zu bringen. Ob-wohl dieser Versuch an dem Widerstande der Optimaten scheiterte, be-wirkte er doch, daß die beiden Thcile sich als einander feindlich erkanntenund unter dem Einfluß von Führern, die durch die Parteien großwerden wollten, bildete sich das Parteiwesen zu einer Schärfe aus, daßBürgerkriege entstanden. In diesen Kriegen hörte allmälig der Vortheilder Parteien auf, der Gegenstand des Kampfes zu sein, und, wie ur-sprünglich die Führer in den Dienst der Parteien getreten waren, hattenfetzt die Führer in den Parteien Anhänger, mit deren Hülfe sie einanderdie Gewalt so lange streitig machten, bis einer übrig blieb, alle Gewaltauszuüben und dem ermüdeten Rom auf Kosten seiner bisherigen Ver-fassung Ruhe zu verschaffen.
2. Der Versuch, die Stellung der Menge zu verbessern, ging vonTiberius Sempronius Gracchus aus, der unter Mancinus vor Numantiagedient hatte. Obgleich Plebejer, war er mit den Scipionen verwandt, daseine Mutter Cornelia eine Tochter des ersten Afrikaners war. Seine Aus-bildung hatte er von einem stoischen Philosophen, Blossins aus Cumä, er-halten. Als Tribun brachte er im Jahre 133 Gesetze in Vorschlag, welchedahin zielten, die besitzlosen Bürger in Landbauer zu verwandeln undsie so nicht allein der Noth, sondern auch dem verderbenden Einfluß derBestechung, durch welche ihre Stimmen von den Optimaten erkauftwurden, zu entziehen. Sie schlossen sich dem außer Anwendung ge-kommenen Gesetze vom Jahre 366 über die Staatsländereien an. Da-mit trat er zunächst in die Fußstapfen des am Trasimenus gefallenenFlaminius, der schon im Jahre 233, um den Stand der Grundbesitzerauszudehnen, ein Gesetz über Vertheilung des im senonischen Gebietegewonnenen Staatsgutes durchgesetzt hatte. Gracchus ging in seinerFürsorge weiter, indem er auch das schon in Benutzung genommeneStaatsgut zu Anweisungen an arme Bürger verwendet sehen wollte.Er verlangte daher Erneuerung der Beschränkung der von Einzelnen be-nutzten Staatsländereien auf 500 Jugern, wobei er jedoch für jedennicht mehr in väterlicher Gewalt stehenden Sohn noch ein ferneresMaß von 250 Jugern zugab. Die Anweisung des hierdurch zu ge-