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1 (1855) Die vorchristliche Zeit
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Die Römer im Kampfe mit Carthago re.

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Die Römer im Kampfe mit Carthago, dem Seleucidenreiche,Macedonien und Griechenland.

1. Es folgt auf die Zeit der Eroberung Italiens ein Zeitraumvon 120 Jahren, in welchem Rom sich durch Vernichtung Carthago's,Makedoniens und Griechenlands vergrößert. Hatten Nom und Car-thago, von einander entfernt, erst an den Etruskern, dann an Pyrrhusgemeinschaftliche Feinde gehabt, so fanden sie sich jetzt, da beide nichtmehr waren, einander so nah, daß wechselseitige Besorgniß sie in Feind-schaft brachte. Daß der endliche Sieg auf römischer Seite ist, begreiftsich aus der inneren Beschaffenheit des karthagischen Staates, durchwelche die Bestandtheile nicht mit der Festigkeit, wie im römischen, ver-wachsen konnten. Er umfaßte außer der Hauptstadt andere phönicischePflanzstädte, über welche, obgleich sie freie Verwaltung hatten, Carthagoein Hoheitsrecht ausübte und über deren Kräfte es in seinen Kriegenverfügte, ferner karthagische Pflanzstädte in Afrika, Sardinien und Spa-nien, die unterthänig und zinspflichtig waren, dann die libysche so wiedie durch Mischung gebildete libyphönicische Bevölkerung der afrikanischenStadtgebiete, die ebenfalls im Unterthanenverhältniß stand, endlich dienomadischen Völker in den Syrtenländern sowie in Mauretanien undNumidien, die theils mit festeren, theils mit loseren Banden an denStaat geknüpft waren und theils den Landhandel vermittelten, theilsSöldner lieferten. Die Staatskunst, welche dieses Ganze regierte, wareine selbstsüchtige, da alle Theile, ohne durch innere Verbindung ge-wonnen und umgebildet zu werden, für den Vortheil der Herren ausge-beutet wurden. Eine Reihe bloßer Handelsniederlassungen zog sich anden Nord- und Westküsten Afrika's hin, wo die Carthager mit ihrenFahrten den Spuren der Phönicier folgten. Rascher Wechsel des Be-sitzes und daher auch unbestimmte Verhältnisse fanden auf Sicilien statt.Nach beiden Richtungen öffnete sich für die Einzelnen eine Bahn, einer-seits für große Handelsunternehmungen, anderseits für kriegerische Tä-tigkeit. Das Volk, das in diesem weiten Kreise herrschte, hatte seineVerfassung mehr, als es in den Städten des Mutterlandes der Fall ge-wesen, demokratisch ausgebildet. Die religiösen Angelegenheiten erschei-nen bei dem auf Erwerb gerichteten Sinne ohne die dort wahrnehm-bare Verflechtung mit dem Staatswesen und nirgends zeigt sich inden Ereignissen eine Spur priesterlichen Einflusses auf die von demStaate ausgehenden Handlungen. Das ganze Leben bewegte sich im