Druckschrift 
1 (1855) Die vorchristliche Zeit
Entstehung
Seite
453
Einzelbild herunterladen
 

dem Seleucidenreiche, Macedonien und Griechenland. 45 z

und erst im nächsten Jahre gelang es dem Consul Perperna, den Aristo-nikus durch einen Sieg zur Ergebung zu zwingen, worauf, da er nachseinem Siege zu Pergamus starb, im Jahre 129 der Consul Aquilliusden Krieg beendigte und der bezwungene Feind zu Rom, nachdem erim Triumph aufgeführt worden, enthauptet wurde. Das pergamenischeReich wurde nun unter dem Namen Asien römische Provinz, nachdemman Großphrpgicn davon getrennt und es an den fünften Mithridatesvon Pontus gegeben hatte, sei es, daß Rom damit den ihm geleistetenBeistand belohnen wollte oder daß Aquillius es in Folge einer Bestechungvon Seiten des Mithridates willkührlich that.

22. So hatte das römische Reich, ehe das letzte Jahrhundert vorChristi Geburt begann, elf Provinzen: Sicilien, Sardinien mit Corsika,Spanien diesseits oder nördlich vom Ebro, Spanien jenseits oder südlichvom Ebro, Macedonien, Jllprien, das cisalpinische Gallien, Afrika,Achaia, Asien und das transalpinische Gallien. Die Zeit, wann dieProvinzialeinrichtung erfolgt ist, steht zwar nicht für jedes der genanntenLänder fest, namentlich ist für Jllprien nur wahrscheinlich, daß cs die-selbe gleichzeitig mit Macedonien erhalten habe, für das cisalpinischeGallien der Zeitpunkt ganz ungewiß. Doch war die römische Herr-schaft zu der bezeichnten Zeit in allen begründet. Die Provinzen warentheils konsularische, theils prätorische, je nachdem der Statthalter ver-längerte consularische oder verlängerte prätorische Gewalt besaß, Pro-consul oder Propätor war. Doch fand in dieser Beziehung ein häufigerWechsel statt, da das Bedürfnis in der Provinz oder von der Provinzaus Krieg zu führen für proconsularische Verwaltung entschied, die sichgewöhnlich an den Aufenthalt des Consuls in der Provinz anschloß.Die vier ersten Provinzen waren anfangs durch Prätoreu verwaltetworden, die sich von der Eroberung Siciliens bis auf das Jahr 197allmälig von zwei auf sechs vermehrt hatten. Während der Stadt-prätor die Gerichtsbarkeit über Römer, der Prätor der Fremden dieGerichtsbarkeit in Sachen der Fremden unter sich und mit Römernhatte, gingen die vier andern als Statthalter in die Provinzen Sicilien,Sardinien und die beiden Spanien. Allmälig aber wurden die Prä-toren sämmtlich für die Rechtspflege in Nom in Anspruch genommen,da man in Criminalsachen den Vorzug einer ständigen Rechtspflege vorder Behandlung in den Comitien immer stärker fühlte und so auchdie außer den beiden ersten noch übrig bleibenden Prätoren in Romverwendete. Die Stellung der Bewohner der Provinzen zum Staatewar verschieden. Außer den unterthänigen Orten, die steuerpflichtigwaren und hinsichtlich der Verwaltung und Rechtspflege unter demStatthalter standen, gab es römische Bürgerstädte, Municipien und Co-lonieen, ferner Städte latinischen Rechtes, deren manche außer den