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1 (1855) Die vorchristliche Zeit
Entstehung
Seite
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dem Selcucidenreichc, Macedonien und Griechenland. 429

angelegt, dienten in der Folge zum Schutze. Um diese Zeit ist wahr-scheinlich der Grund zu der römischen Herrschaft in der gesammtenEbene des Po bis zu den Venetern und der Halbinsel Istrien hin ge-legt worden.

7. Indessen hatten die Bewegungen der Carthager in Spanien,wenn auch die Größe der sich dort vorbereitenden Gefahr noch nicht zuahnen war, bereits die Aufmerksamkeit der Römer erregt. HamilkarsWalten war dort so selbstständig, daß nach seinem Tode die Nachfolgeim Heeresbefehl ohne Mitwirkung von der Heimath aus vor sich ging.Sein Schwiegersohn Hasdrubal setzte seine Eroberungen fort und alsStützpunkt der karthagischen Macht gründete er die Seestadt Neukar-thago. Mit ihm schlossen schon die über seine Fortschritte besorgtenRömer einen Vertrag, worin der Jberus zur Grenze der von Südenher vorschreitenden Eroberungen bestimmt wurde und sie nahmen diegriechische Stadt Saguntum, die noch südwärts jener Grenze lag, inihren besonderen Schutz. Nach Hasdrubals Tode erhielt den Oberbe-fehl Hannibal, der Sohn des Hamilkar, Erbe der Feldherrngaben seinesVaters und von ihm zum unversöhnlichen Feinde der Römer erzogen.Er beachtete den Vertrag nicht, der Sagnnt zu schonen gebot, griff dieStadt an und legte sie, als er sie nach achtmonatlicher Belagerung er-stürmt hatte, in Trümmer. Der Bruch eines Vertrages gab nach denherrschenden Begriffen demjenigen, gegen den er erfolgt war, ein Rechtauf die Person dessen, der ihn gebrochen. Der Staat, dessen Angehö-rige einen andern Staat oder dessen Angehörige angetastet hatten, mußtedaher, wollte er sich von der Schuld reinigen, den Urheber der Beleidi-gung ausliefern. In diesem Sinne hatten die Römer nach dem Kriegemit Tarent dem kleinen Staate Apollonia, dessen Gesandte in Rom ge-mißhandelt worden waren, durch Auslieferung der Thäter Genugthuunggeleistet. In demselben Sinne verlangten sie jetzt von dem karthagischenSenate die Auslieferung Hannibals. Die Weigerung betrachteten sieals Kriegserklärung und gaben den Consuln des Jahres 218, TiberiusSempronius Longuö und Publius Cornelius Scipio, Heere und Flotten,um Carthago in Afrika und Spanien anzugreifen. Die Gelegenheitzum Angriffe mußte ihnen erwünscht sein, da seit dem ersten punischenKriege, der nur vorläufige Entscheidung gebracht, Carthago durch dieBildung eines Reiches im südlichen Spanien eine neue Stärke gewonnenhätte. Die Unternehmungen, welche von dort aus begannen, wurdenfür Rom um so gefährlicher, als sie durch einen der größten Feldherrngeleitet wurden und dieser vermöge der selbstständigen Stellung, welcheihm gleich seinen Vorgängern die Gründung dieses Reiches gegeben,für sich den Vortheil eines einheitlichen, durch kein Eingreifen der Re-gierung gestörten Verfahrens hatte, dessen die Römer bei dem jährlichen