dem Seleucidenreichc, Macedonien und Griechenland. 427
Carthager, den gefangenen Regulus mit Friedensanträgen nach Romzu senden. Da der Senat dieselben nicht genehmigte und Regulus dieals Mindestes geforderte Auswechselung der Gefangenen widerrieth,kehrte er geleistetem Eide gemäß nach Carthago zurück, wo er, spätererErzählung gemäß, qualvollen Tod gefunden haben soll.
4. Noch zehn Jahre dauerte der Krieg und in diesem fünften Ab-schnitt bewegte sich der Kampf meist auf engem Raum im westlichstenTheile Siciliens, wo der große karthagische Feldherr Hamilkar Barkasvon den Höhen Eryr bei Drepanum und Herkte bei Panormus aus dieRömer unter Vermeidung von Schlachten durch Einzelgefechte ermüdeteund die Legionen sich im Sturme gegen seine verschanzten Linien auf- 'reiben ließ, dazwischen auch die Küsten von Italien plündernd heim-suchte. Während dieser Zeit wurde im Jahre 249 der Consul AppiusClaudius Pülcher, Sohn Appius' des Blinden, der die Augurienvögel,weil sie nicht fressen wollten, zur Strafe für die ungünstige Vorbedeu-tung in's Meer geworfen, von dem Carthager Adherbal zur See beiDrepanum geschlagen. Nach so vielen Verlusten zur See brachte denRömern eine letzte große Anstrengung günstige Entscheidung. Im Jahre242 begegnete Lutatius Catulus mit einer Flotte, welche durch Beiträgereicher Römer hatte erbaut werden müssen, bei den Aegatischen Inselneiner karthagischen Flotte, welche Lebensmittel für das von der Land-seite durch die Römer belagerte Lilybäum bringen sollte. Der Sieg,den er gewann, beraubte die Besatzung des karthagischen Hauptplatzesder Hoffnung auf längeres Ausharren und bei der beiderseitigen Er-schöpfung gab dieses Ereigniß den Ausschlag. Lutatius schloß mit Ha-milkar einen Vertrag, nach welchem ganz Sicilien, so weit es nicht vonSyrakus abhängig war, den Römern überlassen und eine große Geld-summe an sie gezahlt wurde. Sicilien, durch den Krieg auf das äußersteverwüstet, wurde nun römische Provinz. Provinzen hießen den Römernvon jetzt an diejenigen Länder, welche sie außerhalb Italiens erobertenund welche sie durch Befehlshaber, sei es daß diese noch im kurulischenAmte waren oder nach Ablauf der Amtszeit das Imperium behaltenhatten, verwalten ließen. Innerhalb der Provinzen war die Lage dereinzelnen Städte so verschieden wie in Italien. Neben freien Städtengab es verbündete, die theils ihr Grundeigenthum behielten und Abgabenzahlten, theils dasselbe an den römischen Staat abgetreten, es jedochgegen Grundzins zur Nutzung behalten hatten. Die Regelung dieserVerhältnisse und die Anordnung der Verwaltung geschah sogleich nachBeendigung des Krieges durch den Feldherrn mit Vorbehalt der Bestä-tigung des Senates.
5. Der karthagische Staat, der Sicilien durch den Krieg eingebüßthatte, stürzte nach dem Frieden in eine neue Gefahr, die Rom sich zu