Druckschrift 
1 (1855) Die vorchristliche Zeit
Entstehung
Seite
409
Einzelbild herunterladen
 

und der Unterwerfung Italiens.

4V9

Stuhl curulische hießen, für polizeiliche Verrichtungen und für die öffent-liche Anklage bei bestimmten Gattungen von Verbrechen eingeführt. Diebeiden Tribunen, von denen der eine, Sertius, der erste plebejische Con-sul ward, hatten in ununterbrochener Anstrengung die Gleichgültigkeitund den Stumpfsinn eines großen Theiles der Plebs und die Leiden-schaftlichkeit und den Parteigcist der Gegner bekämpft und so war ohneGewaltthätigkeit eine für die Zukunft Roms entscheidende Veränderungder Verfassung bewirkt. Die Schrecken der Dictatur -waren zum letztenMale im Jahre 368 durch Camillus in Anwendung gebracht worden,aber auch dieser Verfechter patricischeo Standesvortheile war an derBeharrlichkeit der Tribunen gescheitert, welche ihn durch das Plebiscit, daßer für etwaniges ungesetzliches Verfahren auf Zahlung einer Buße von500000 Assen verklagt werden solle, lähmten und zur Niedcrlegung seinesAmtes veranlaßten. Der vorzügliche Feldherr, den man den zweitenGründer Noms genannt hat, überlebte die neue Ordnung der Dingenicht lange, da im Jahre 365 eine Pest ihn hinraffte. Mährend nundie Licinischen Gesetze allmälig in Vollzug gesetzt wurden, begannen diebeiden Stände als gleichberechtigte Theile des Staates nebeneinanderzu stehen und immer mehr mit einander zu verschmelzen. Durch dasplebejische Consulat verlor auch der Senat seinen ausschließlich patri-cischen Charakter.

21. Die übrigen höchsten Aemter blieben aber auch nicht mehrlange den Plebejern vorenthalten. In den nächsten Jahren schon be-gann man auch curulische Aedilen aus den Plebejern zu wählen. DasJahr 356 gab den ersten plebejischen Diktator, das Jahr 337 den erstenplebejischen Prätor, das Jahr 339 theilte die Censur zwischen beideStände, im Jahre 300 wurde der Zutritt zu den priesterlichen Aemternden Plebejern geöffnet. Unter solchen Umständen mußten die Curiat-comitien immer bedeutungsloser werden. Im Jahre 339 bewirkte derplebejische Diktator Publilius Philo, der Urheber des neuen Gesetzesüber die Censur, noch zwei andere, von denen das eine für die Be-schlüsse der Tribus, das andere für die Beschlüsse der Centurien dasBestätigungsrecht der Curien aufhob oder vielmehr die Curien zu einerBestätigung verpflichtete, damit doch der hergebrachten Form genügtwürde. In nothwendiger Verbindung stehen damit als Ergänzungendas Gesetz des Volkstribnns Mänius und das des Diktators Hortensius,beide vom Jahre 287. Das erstere übertrug auf die Wahlen der Centu-riatcomitien, was das Publilische für deren Beschlüsse festgesetzt hatte.Das andere liegt schon jenseits der Grenze des Bemühens um Her-stellung der Rechtsgleichheit, indem es eine neue Ungleichheit zu Gunstendes bisher minder berechtigten Standes einführte. Eine neue Schulden-noth veranlaßt einen Antrag der Tribunen auf Schuldentilgung. Es