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1 (1855) Die vorchristliche Zeit
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382
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382 Die Römer während der Ausbildung ihrer Staatsvcrfassung

welche unter 12500 Assen blieben, eine sechste außerhalb der Klassenstehende Ordnung bildeten. Zu welcher der Abtheilungen jeder Römergehörte, bestimmte sich alle fünf Jahre oder jedes Luftrum mittelst einerSchätzung oder eines Census. Wie sich nach dem Ergebniß die Steuer-lasten regelten, ward dadurch auch der Rang, den jeder bei dem aufeigene Kosten zu leistenden Kriegsdienste einnahm, bestimmt. Das zumKampfe ausgezogene Heer wurde in einer Legion, später in Legionenaufgestellt. In dieser acht Mann tiefen Aufstellung bildete die ersteKlasse mit Helm, Schild, Panzer, Beinschienen, Schwert und Speer diedrei ersten Glieder, die zweite Klasse ohne Panzer und mit kleineremSchilde das vierte Glied, die dritte Klasse ohne Schild und Beinschienendas fünfte Glied und eine Hälfte des sechsten, die vierte Klasse ohnealle Schirmwaffen die andere Hälfte des sechsten Gliedes und dassiebente und achte, während die fünfte Klaffe als leichtes Fußvolk, Ve-liten und Rorarier, außer den Linien dienten. Diejenigen, welche außer-halb der Klassen standen, zogen, wenn sie zwischen 12500 und 1500Assen besaßen, als Veigezeichnete mit, um die Gefallenen zu ersetzen,wurden, wenn sie zwischen 1500 und 375 Assen besaßen, als Proletariernur in einzelnen Fällen aufgeboten und waren, wenn sie unter 375Assen besaßen, als nach dem Kopf Geschätzte, von aller Kriegspflicht frei.Die Reiterei, welche bisher nur aus den Patriciern genommen wordenwar, brachte man durch Aufnahme reicher Plebejer von sechs auf acht-zehn Hundertschaften oder Centurien und jeder Reiter oder Ritter erhieltein Pferd auf Staatskosten. War nun schon durch diese der Klassen-eintheilung angepaßte Heerverfassung eine Verschmelzung der alten undder neuen Bürgerschaft eingeleitet, so wurde der gesummten Bürgerschaftauch die Entscheidung über einen Theil der Staatsangelegenheiten, diefrüher insgesammt vor die Curiatcomitien gehört hatten, übertragenund zu dem Ende gliederte sie sich in eine Anzahl von Centurien, derenjede in der Versammlung der Gesammtbürgerschaft oder den Centuriat-comitien im Ganzen eine Stimme führte, so daß in jeder Frage dieEntscheidung nach der Seite fiel, nach welcher sich die Mehrheit derCenturien wandte. In jeder der Centurien waren wieder die älterenund jüngeren Bürger, je nachdem sie zwischen dem siebzehnten und fünf-undvierzigsten Jahre standen und die ausziehende Mannschaft bildetenoder zwischen dem sünfundvierzigsten und sechzigsten Jahre standen undnur zu Hause zur Wehr aufgeboten wurden, so geschieden, daß die einenwie die anderen eine Hälfte der Centurien einnahmen. Damit aber beider Gleichheit der Zahl älterer und jüngerer Centurien der möglicheFall eines Schwankens zwischen älteren und jüngeren Centurien vermie-den und die Bildung einer Mehrheit möglich erhalten würde, war jederKlasse noch eine Mehrheitscenturie zugetheilt, und diese ohne Rücksicht