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1 (1855) Die vorchristliche Zeit
Entstehung
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380
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380 Die Römer während der Ausbildung ihrer Staatsverfassung

den Patriciern ging der Senat als die dem Könige zur Seite stehendehöchste Behörde hervor, der zur Zeit, als die drei Bestandtheile des Staa-tes zu gleichmäßiger Geltung gelangt waren, aus jedem der drei Stämmehundert Mitglieder zählte. Die zu den Lnceres gehörigen Senatoren,die erst durch Tarquinius Priscus hinzugefügt waren, standen in niede-rem Range. Die Befugnisse des Senates ergaben sich aus der Stellung,die er nach dem Herkommen der älteren italischen Staaten einnahm under zeigte sich im Vollbesitze der Regierungsgewalt dadurch, daß er nachdem Tode eines Königs die Wahl eines neuen veranlaßte und, wenndiese nicht alsbald erfolgte, eine Zwischenregierung oder ein Inter-regnum auordnete. Die Vollziehung der Wahl war Sache der in denCurien versammelten Patricier, welche den von dem Senate Vorge-schlagenen anzunchmen oder zu verwerfen hatten und dem Angenomme-nen in einer neuen Versammlung das Imperium, die gesammte bürger-liche und militärische Gewalt, übertrugen. Es bedurfte gewiß für denKönig bei wichtigen Regierungshandlungen der Zustimmung und Mit-wirkung des Senates, da aber die Richtschnur hierfür mehr in der Sitteals in gesetzlichen Bestimmungen lag, hing es von der Eigcnthümlichkeitdes Königs und der Gunst der Verhältnisse ab, ob dem Senate eingrößerer oder geringerer Spielraum gelassen wurde. Da die Königeden Senat zu berufen und seine Berathungen zu leiten hatten, warihnen, auch wenn sie sich von Maßregeln der Willkühr fern hielten, eingroßer Einfluß gesichert. Neben den Patriciern bestand zu Rom vonAnfang an noch eine Bevölkerung von minderer Berechtigung. Da dieStaaten, welche dem römischen seine ersten Bestandtheile lieferten, sichdurch Eroberung gebildet hatten und daher neben den herrschendenStämmen auch die unterworfenen in ihr Gebiet einschlossen, waren mitden Geschlechtern auch Angehörige dieses Standes nach Nom gekom-men. Diese führten den Namen von Clienten, der sich deutsch durchden Ausdruck Hörige wiedergeben läßt. Das Verhältniß dieser Leutewar eine durch Religiosität veredelte Unterthänigkeit, in welcher sienicht allein zu leisten, sondern auch zu fordern hatten. Da sie nämlichaußerhalb des Kreises der den Staat bildenden Geschlechter standen,war die Sicherheit ihres Bestehens an ein persönliches Abhängigkeits-vcrhältniß geknüpft, in welches sie zu Einzelnen aus dem herrschendenStande zu treten hatten und welches ihnen ebensosehr Anspruch aufderen Schutz gewährte, als es sie zu mancherlei Aufmerksamkeiten undDiensten gegen dieselben verband. Glichen sie den griechischen Penestenund Heloten durch die Art, wie sich ihr Stand gebildet hatte, so unter-schieden sie sich von ihnen durch die milde Form, welche die Unfreiheitfür sie angenommen hatte und durch den damit zusammenhängenden An-schluß an die einzelnen Personen, die ihre Patrone hießen. Ihre Lage