376 Die Römer während der Ausbildung ihrer Staatsverfassung
ziehen läßt, ist nach der Art, wie die Entwicklung des späteren römi-schen Staatswesens stets nach bedachtem Plane vor sich ging, auch dessenUrsprung dem Reiche des Zufälligen entrückt. Wie sehr das Verwach-sen der verschiedenen Bestandtheile zu einem Ganzen nur ein allmäligesgewesen ist, verräth die Sage in ihrem ferneren Fortgange durch dieErzählung von dem Raube sabinischer Frauen und von dem sabinischenMitkönige Titus Tatius. Daß Nomulus die Seinigen bei einem Festesich Frauen rauben läßt, hat zum geschichtlichen Kern den Umstand, daßcs den neuen Ansiedlern nicht gelang, mit den alten in das Verhältnißbürgerlicher Gemeinschaft und Gleichheit zu treten, wozu auch das Rechtwechselseitiger Verheirathung ohne Schmälerung des bürgerlichen Rechtesder Nachkommen gehörte. Ebenso deutet die Erzählung von einem An-griffe der Sabiner, in Folge dessen ihr König Tatius dem Nomulusals König an die Seite getreten sei, auf ein Abkommen, das dem An-fangs beeinträchtigten sabinischen Bcstandtheil des jungen Staates dieGleichheit der Rechte sicherte, und der nach Tatius' Tode neben demStuhle des Romulus stehende Stuhl des Tatius ist das Sinnbild einesvon sabinischer Seite nicht aufgegebenen, sondern nur ruhenden Rechtes.Sowie aber ungeachtet der allmäligen Bildung eines gemeinschaftlichenStaatswesens ein Ereigniß als Anfang desselben betrachtet und zn einerStadtgründung umgedeutct wurde, setzte sich auch über die Zeit, wodasselbe stattgefunden, eine bestimmte Meinung fest und man nahm inder Folge das dritte Jahr der sechsten Olympiade als das Gründungs-jahr, welches, da man sogar den Tag bestimmte und in den Frühlingsetzte, das 753ste Jahr vor Christi Geburt ist. Dieses Jahr war derZeitpunkt, von welchem an in der Folge bei Zeitbestimmungen gerechnetwurde und an dem angenommenen Tage, dem Feste der HirtengöttinPales oder den Palilien, feierte man das Stiftungsfest der Stadt.Jenes die Bildung des Staates entscheidende Ereigniß muß aber, wiees mit Begebenheiten der latinischen Stadt Alba zusammenhing, auchdem latinischen Bestandtheil des Staates ein Uebergewicht verschaffthaben. Nomulus, der latinische Gründer, war der erste Beherrscherdes Staates und unter der von ihm gegründeten Stadt dachte man sichdie latinische Ansiedelung auf dem palatinischen Hügel, während, manweiß'nicht ob früher oder später, eine sabinische Ansiedelung auf demkapitolinischen und quirinalischen Hügel stattfand. Ueber die Stellungdes etruskischen Bestandtheils im Staate, sowie über den Ort der erstenetruskischen Ansiedelung fehlt es an bestimmten Andeutungen.
3. Der Verlauf der römischen Geschichte in den ersten 244 Jahrenist nicht so bekannt, daß die Erweiterung des Gebietes und die Verän-derungen in der Verfassung, die beiden Dinge, welche den Hauptstoffder römischen Geschichte ausmachen, sich schrittweise verfolgen ließen.