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1 (1855) Die vorchristliche Zeit
Entstehung
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und der Unterwerfung Italiens.

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Die Begebenheiten, wie sie überliefert sind, knüpfen sich an die Perso-nen von Romulus und sechs auf ihn folgenden Königen, deren Negie-rungszeiten den fraglichen Zeitraum ausfüllen. Was von den einzelnenKönigen berichtet ist, zeigt sich znm Theil als mythisch, zum Theil alsin sich widersprechend oder doch unwahrscheinlich, abgesehen davon, daßauch über dieselben Thatsachen zuweilen unvereinbare Angaben vorhan-den sind. Schon die Gesammtdauer der den Königen zugeschriebenenRegierungszeiten ist im Vergleich mit den Negiernngszeiten andererNegentenreihen so überraschend lang, daß es zweifelhaft wird, ob diegenannten Könige in der Wirklichkeit die einzigen gewesen sind undfolglich auch, ob jedes Ereigniß der Negierung desjenigen angehört, mitdessen Namen die Ueberlieferung es verknüpft. Erft die Zeit der beidenletzten hat ein bestimmteres Licht und unter ihnen zeigt sich das Ge-meinwesen im Innern durch Einrichtungen befestigt und nach Außenmächtig. Die Könige sind Romulus (753717), Numa Pompilius(715673), Tullus Hostilius (673641), Ancus Martins (641616),Tarquinius Priscus (616 578), Serviuö Tullius (578534), Tar-quinius Superbus oder der Hoffärtige (534510). Romulus soll beieinem Feste auf wunderbare Weise der Erde entrückt worden sein und,wie er als ein Sohn des Kriegsgottes Mars und der verstoßenen al-banischen Königstochter Rhea Sylvia galt, genoß er nach seinem Todeunter dem Namen Quirinus göttliche Verehrung. Nach einem Jahre,in welchem kein König regierte, ward durch Wahl zum Nachfolger dersabinische Numa Pompilius berufen. So stellt sich das römische König-thum als ein nicht ans Erbfolge, sondern auf Wahl beruhendes dar und; der Wechsel der Königswürde zwischen dem latinischen und sabinischen

! Stamm deutet auf ein Abkommen ähnlich dem, welches früher dem

Romulus einen sabinischen Mitkönig gegeben hatte. Die Thätigkeit des! neuen Königs ist nach Innen gerichtet und gilt der Einrichtung des

; Religionöwesens. In der Regelung der Götterverehrung muß dasHauptmittel zur Vereinigung der drei verschiedenen Volksstämme gelegen^ haben uüd Numa'ö Thätigkeit hat ohne Zweifel dieselbe so geordnet,

daß'jeder der drei Stämme das, was ihm eigenthümlich war, in deni gemeinschaftlich angenommenen Gegenständen und Arten der Verehrung

- wiederfand. Dieß war um so bedeutender, als bei den heidnischen Völ-

! kern die religiösen Verrichtungen nicht allein alle öffentlichen Handlungen

s begleiteten, sondern denselben erst ihre Gültigkeit verliehen. Mit der

^ Verehrung gewisser Gottheiten war auch die Pflege der Beschäftigungen,

i als deren Beschützer man sie dachte, verbunden und, wenn aus Numa

: Anordnungen zur Sicherung des Landbaues zurückgeführt werden, so

: rührt dieß her von dem Einflüsse, den das ackerbauende Volk der Sa-

s biner, zugleich durch Strenge, Mäßigung und Stärke ausgezeichnet, auf